zum Hauptinhalt

Berlin: Frohe Botschaft für MS-Patientin

Die gute Nachricht traf bei Sabine Pohlenz per Fax ein: In einer Eilentscheidung beschloss das Berliner Sozialgericht gestern, dass die Krankenkasse der an Multipler Sklerose leidenden Frau ein bei ihr wirksames, aber umstrittenes Medikament jedenfalls für die nächsten vier Monate weiter zahlen muss. "Es ist sensationell, dass das noch vor Weihnachten entschieden wurde", freute sich die 44-Jährige.

Die gute Nachricht traf bei Sabine Pohlenz per Fax ein: In einer Eilentscheidung beschloss das Berliner Sozialgericht gestern, dass die Krankenkasse der an Multipler Sklerose leidenden Frau ein bei ihr wirksames, aber umstrittenes Medikament jedenfalls für die nächsten vier Monate weiter zahlen muss. "Es ist sensationell, dass das noch vor Weihnachten entschieden wurde", freute sich die 44-Jährige. Von der Entscheidung dürfte eine Signalwirkung ausgehen. In Berlin kämpfen etwa 50 MS-Kranke um Polyglobin.

Bei Sabine Pohlenz wurde die Autoimmun-Krankheit, die die Nervenbahnen angreift, vor 17 Jahren diagnostiziert. Als sie nach einem schlimmen Schub vor etwa einem Jahr ihre Beine nicht mehr spürte und den linken Arm kaum noch bewegen konnte, verschrieb ihr Arzt das Medikament Polyglobin. Die Behandlung war erfolgreich. Doch im Oktober weigerte sich die Techniker-Krankenkasse (TK), die etwa 1500 Mark monatlich für diese Therapie weiter zu bezahlen: Das Medikament sei zwar zugelassen, aber nicht für die Behandlung von MS.

Die Frau versuchte eine Therapie mit Medikamenten, die von der Kasse bezahlt wurden. Als sich ihr Gesundheitszustand rapide verschlechterte, Taubheitsgefühle in den Fingern und Lähmungserscheinungen auftraten, borgte sich die achtköpfige Familie insgesamt 3000 Mark von Verwandten, um das Mittel Polyglobin aus eigener Tasche bezahlen zu können. Weil die finanzielle Belastung bei nur einem Verdiener für die Familie nicht länger zu ertragen war, zog Sabine Pohlenz vor das Sozialgericht.

In der Eilentscheidung heißt es, eine erfolgreiche Therapie dürfe nicht aus formalen Gründen abgebrochen werden, wenn keine Alternativ-Medikamente zur Verfügung stehen. Aufgrund neuer Studien sei durchaus denkbar, dass die anhängige Klage der Frau in der Hauptsache erfolgreich ist. Letztlich aber wird die Rechtslage wohl durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in einem ähnlichen Fall geklärt werden, die für Februar 2002 erwartet wird.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false