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Berlin: Fünf Kilometer gerast – zehn Punkte und Fahrverbot

Fünf Kilometer wurde ein Mercedes-Fahrer am Freitagvormittag von einem Videowagen der Polizei verfolgt – Ergebnis: 10 Punkte in Flensburg, zwei Monate Fahrverbot, eine Geldbuße von 320 Euro plus Bearbeitungsgebühren. Denn die Beamten ahndeten jede Tempoüberschreitung einzeln.

Fünf Kilometer wurde ein Mercedes-Fahrer am Freitagvormittag von einem Videowagen der Polizei verfolgt – Ergebnis: 10 Punkte in Flensburg, zwei Monate Fahrverbot, eine Geldbuße von 320 Euro plus Bearbeitungsgebühren. Denn die Beamten ahndeten jede Tempoüberschreitung einzeln. Das ist zulässig, wenn zum Beispiel an den einzelnen Messpunkten unterschiedliche Limits gelten. Der 59-Jährige hatte das Pech, dass er auf dem Stadtring A100 mit Tempo 124 aufgefallen war, dann über die Verbindungskurve zur Avus wechselte und dort richtig Gas gab. Vor den Avus-Tribünen, wo 80 gilt, waren es 143 (abzüglich zehn Prozent Toleranz: 129), ebenso viel ein Kilometer weiter, wo Tempo 100 gilt.

„So rasch können zehn Punkte zusammenkommen“, sagte ein Verkehrspolizist gestern. Denn drei plus vier plus drei sind zehn Punkte. Bei 18 Flensburger Punkten ist der Führerschein weg. Die Addition ist umstritten, in den letzten Jahren sind die Gerichte jedoch tendenziell strenger geworden. Juristen sprechen von „Tatmehrheit“, wenn unterschiedliche Tempolimits galten, der Autofahrer also zwischenzeitlich abbremste oder die Straße wechselte – all dies traf auf den 59-Jährigen zu, hieß es bei der Polizei. Deshalb könne man nicht von einer „Tateinheit“ sprechen, wo das „Doppelbestrafungsverbot“ gelten würde. Natürlich sei es nicht möglich, einen Autofahrer auf demselben Abschnitt alle 100 Meter zu blitzen. Ha

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