zum Hauptinhalt

Berlin: Fünfzehn Verträge, sechzig Vereinbarungen

Viel Papier regelt die Kooperation zwischen den Ländern. Weitere Behörden sollen zusammengelegt werden

In der Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und Berlin gibt es zwar immer wieder politische Reibungen – mal streitet man um den Verkehrsverbund, mal um Einkaufszentren im Umland oder um die Kosten der Müllentsorgung. In der Praxis aber kooperieren die Länder enger, als bisweilen wahrgenommen wird. Es gibt seit Jahren eine gemeinsame Landesplanungsbehörde, eine gemeinsame Medienanstalt, den Medienbeauftragten. Aus dem SFB und dem ORB ist am 1. Mai 2003 der RBB – Rundfunk BerlinBrandenburg – gebildet worden. 15 Staatsverträge und rund 60 Verwaltungsvereinbarungen handeln etwa von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Akademie der Wissenschaften oder regeln Ausgleichszahlungen für Kinder, die im Nachbarland Schulen und Kitas besuchen. Erst am Mittwoch haben beide Regierungen die Bildung gemeinsamer Obergerichte bis 2007 sowie weitere Behördenfusionen beschlossen – auch wenn sie für diese Einigung Jahre brauchten. Noch in Vorbereitung sind ein gemeinsames Institut für Rechtsmedizin, eine gemeinsame Justizprüfungsverwaltung und ein gemeinsames Statistikamt.

Abstimmungsdefizite gibt es dagegen immer noch bei der Krankenhaus- und Hochschulplanung. Die Bildung einer länderübergreifenden Wirtschaftsfördergesellschaft scheiterte bislang an Länder-Egoismen. Auch bei der Verkehrsplanung hakt es weiter. So baut Brandenburg derzeit die B 101 im Süden Berlins vierspurig aus – bis zur Landesgrenze. Der Senat jedoch beabsichtigt bisher nicht, die Straße auf Berliner Gebiet ebenso breit anzulegen. thm

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false