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Berlin: Funkhaus-Deal: Unternehmer soll Offenbarungseid leisten

Nach dem umstrittenen Billigverkauf des ehemaligen DDR-Rundfunkgeländes an der Köpenicker Nalepastraße deutet sich weiterer Schaden für die öffentliche Hand an. Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp wurde gegen den heutigen Chef der Käuferfirma „Bau und Praktik“, Felix Kuschner, Haftbefehl beantragt, um ihn zur Offenlegung seiner privaten Vermögensverhältnisse zu zwingen.

Nach dem umstrittenen Billigverkauf des ehemaligen DDR-Rundfunkgeländes an der Köpenicker Nalepastraße deutet sich weiterer Schaden für die öffentliche Hand an. Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp wurde gegen den heutigen Chef der Käuferfirma „Bau und Praktik“, Felix Kuschner, Haftbefehl beantragt, um ihn zur Offenlegung seiner privaten Vermögensverhältnisse zu zwingen. Kuschner ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma, die das Areal für 175 000 Euro erworben und über Strohmänner mit Millionengewinn weiterverkauft hat. Die öffentliche Hand versucht zurzeit, rund 400 000 Euro verauslagte Betriebskosten von der „Bau und Praktik“ einzuklagen.

Kuschner wurde nach Darstellung eines Gläubigers gefragt, ob er persönliche Schulden aus Firmengeldern bezahle. Daraufhin habe er erklärt, dass die Firma keine Geschäfte und keine Gewinne mache und über kein Vermögen verfüge. Deshalb habe der Gläubiger den Haftbefehl beantragt.

Kuschners Anwälte stritten dies auf Nachfrage ab und behaupteten, die Gesellschaft sei weder überschuldet noch zahlungsunfähig. Als jedoch ein Gerichtsvollzieher im August versucht habe, einen Titel über von 500 Euro bei „Bau und Praktik“ zu vollstrecken, war die Firma nach eigenen Angaben nur in der Lage, 150 Euro zu bezahlen und bat, „weitere Ratenzahlungen“ leisten zu dürfen.ddp/obs

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