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Fusion: Bundesweit größtes Landesarbeitsgericht begründet

Berlin und Brandenburg haben zu Jahresbeginn ihre Zusammenarbeit im Justizbereich weiter ausgebaut. Mit Festakten in Berlin und Cottbus wurden zwei neue gemeinsame Fachobergerichte eröffnet.

Berlin/Cottbus - Das neue Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der Bundeshauptstadt und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus sind die ersten ihrer Art in der Bundesrepublik, die für zwei Bundesländer zuständig sind.

Politiker würdigten die Verdienste der Justiz um ein Zusammenwachsen der Region. Insgesamt verfügen beide Bundesländer jetzt über vier gemeinsame Fachobergerichte. Die Oberverwaltungs- und die Landesozialgerichte von Berlin und Brandenburg arbeiten bereits seit 1. Juli 2005 unter einem Dach. Sitz des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts ist Berlin. Das Landessozialgericht befindet sich in Potsdam. Die Fusionen der Obergerichte waren 2004 in einem Staatsvertrag und per Gesetz geregelt worden.

Signalwirkung für andere Gerichtsbezirke erhofft

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist mit 26 Kammern das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Dort sind 26 Vorsitzende Richter sowie 433 ehrenamtliche Richter tätig. Präsidentin ist Karin Aust-Dodenhoff. Das gemeinsame Finanzgericht besteht aus 15 Senaten. Ihm gehören fast 50 Richter an. Präsident des Finanzgerichts wird Claus Lambrecht.

Berlins Bürgermeister Harald Wolf (Linkspartei/PDS) erwartet von der Zusammenlegung der beiden Landesarbeitsgerichte eine Signalwirkung für andere Gerichtsbezirke Deutschlands. Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) verwies darauf, dass in den Senaten des Finanzgerichts vom ersten Tag an Richter aus Berlin und Brandenburg zusammenarbeiten.

"Wichtiger Schritt auf dem Weg zur Länderfusion"

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) betonte, die Errichtung des gemeinsamen Finanzgerichts sei für sie ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Länderfusion. Der erste Anlauf zur Länderehe war 1996 am Widerstand der Brandenburger gescheitert. Ein zweiter Anlauf wird nach der Berliner Niederlage bei der Klage auf Schuldenhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor allem in Brandenburg skeptisch beurteilt.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) begrüßte die Einrichtung eines gemeinsamen Landesarbeitsgerichts. UVB-Hauptgeschäftsführer Hartmann Kleiner sagte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gemeinsamen Wirtschaftsregion könnten sich nun in Streitfällen auf eine für alle gleichermaßen zuständige Gerichtsbarkeit verlassen.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sebastian Kluckert, kritisierte, dass es künftig für den Rechtsschutz in Finanzgerichtsangelegenheiten keine Eingangsinstanz mehr in Berlin gibt. Gegen Steuerbescheide Rechtsschutz schon in der Eingangsinstanz in Cottbus suchen zu müssen, sei eine Zumutung für viele Bürger. (Von Mirko Hertrich, ddp)

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