zum Hauptinhalt

Berlin: Fußball-EM: Berliner Hooligans erhalten Ausreiseverbot - Eintrag im Pass und Meldeauflagen

Rund 350 bis 400 gewaltbereite Hooligans leben nach Schätzungen von Polizeiexperten in Berlin - ein harter Kern der Fußballszene, der bei in- und ausländischen Spielen durch Randale und Schlägereien regelmäßig Aufsehen erregt. Damit soll jedoch nach dem Willen von Bundesminister Otto Schily Schluss sein: Zumindest die Ausreise von bundesdeutschen Gewalttätern in Nachbarländer hat das Kabinett gestern auf sein Betreiben hin weiter erschwert.

Rund 350 bis 400 gewaltbereite Hooligans leben nach Schätzungen von Polizeiexperten in Berlin - ein harter Kern der Fußballszene, der bei in- und ausländischen Spielen durch Randale und Schlägereien regelmäßig Aufsehen erregt. Damit soll jedoch nach dem Willen von Bundesminister Otto Schily Schluss sein: Zumindest die Ausreise von bundesdeutschen Gewalttätern in Nachbarländer hat das Kabinett gestern auf sein Betreiben hin weiter erschwert. Es beschloss im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft im Juni 2000 in Holland und Belgien ein verschärftes Paß- und Personalausweisgesetz, das Eingriffsmöglichkeiten an den Grenzen erheblich erweitert.

Auch Berliner Hooligans waren in den vergangenen Jahren im Ausland häufig an Ausschreitungen beteiligt. Dafür wurden einzelne Gewalttäter mit einem zeitlich begrenzten Ausreiseverbot belegt, was die bisherigen Gesetze ermöglichten. Eine Eintragung im Pass machte die Sanktion deutlich. Überquerte ein Hooligan trotz des Verbots unbemerkt die Grenze, was innerhalb der Europäischen Union wegen der fehlenden Kontrollen nicht allzu schwer fällt, so machte er sich allerdings nur einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Wurde er auf der Rückreise erwischt, waren der Polizei und Staatsanwaltschaft ansonsten die Hände gebunden, es sei denn, die Behörden konnten ihm erschwerend eine Straftat im Ausland nachweisen.

Anders nach dem neuen Gesetz. Künftig "gilt schon die illegale Ausreise als Straftat", so ein Sprecher des Bundesgrenzschutzpräsidiums Berlin. Führt der Betreffende nur einen Personalausweis mit sich, um die Eintragung im Pass zu verbergen, nützt ihm dies nichts, denn Ausreiseverbote sind im Polizeicomputer gespeichert. Darüber hinaus hat ein Vermerk im Pass zur Folge, "dass die betroffene Person alleine mit Personalausweis nicht über die Grenze darf."

Im Vorfeld der Europameisterschaft und während der Spiele werde man an den Grenzübergängen, in Zügen und auf Autobahnen verschärft kontrollieren, erklärten die Grenzschützer und das Bundesinnenministerium gestern übereinstimmend. Auch die einschlägig bekannte Berliner Hooligan-Szene müsse in nächster Zeit mit zusätzlichen Ausreisebeschränkungen rechnen. Als Rechtsgrundlage für einen Passvermerk reicht nach Angaben des Ministeriums die "begründete Befürchtung aus, dass der Betroffene erneut gewalttätig wird."

Zusätzlich müssten die Hooligans mit Meldeauflagen in ihrem Wohnbezirk rechnen. Wie gefährlich der harte Kern der Berliner Hooligans ist, machte Anfang Januar 2000 ein Einsatz der Kripo in Tempelhof deutlich: Beamte der Sonderkommission "Hooligan" fanden in der Wohnung eines führenden Kopfes der Berliner Szene ein Waffenlager mit Abwehrgranaten, scharfer Munition und Schreckschusspistolen.

CS

Zur Startseite