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Immer wieder sorgt der Rapper Bushido für Skandale. Nun wurde bekannt, dass nicht nur sein Geschäftspartner eine Generalvollmacht für seine Angelegenheiten hat, sondern auch umgekehrt.

© dpa / picture alliance

Gangsta-Rapper Bushido: Arafat Abou-Chaker: "Es gibt eine zweite Vollmacht"

Schon länger gab es Mutmaßungen, dass nicht nur Rapper Bushido seinem Geschäftspartner Abou-Chaker eine Vollmacht eingeräumt hat, sondern auch umgekehrt. Dies bestätigte nun "Die Zeit". "Damit einer von uns im Namen beider geschäftliche Abschlüsse machen kann, falls der andere nicht anwesend ist", begründet Abou-Chaker.

Der Berliner Geschäftsmann Arafat Abou-Chaker hat dem prominenten Rapper Bushido bereits vor mehr als zwei Jahren eine Generalvollmacht ausgestellt. Das berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit" in ihrer aktuellen Ausgabe. Bisher war nur bekannt, dass Bushido seinem Geschäftspartner Abou-Chaker eine solche Vollmacht eingeräumt hat.

"Es gibt eine zweite Vollmacht", sagte Arafat Abou-Chaker der "Zeit". "Und darin räume ich Bushido dieselben Rechte ein wie er mir." Sein Notar bestätigte diese Angaben; das Dokument sei am 9. März 2011 unterzeichnet worden, es handle sich ebenfalls um eine Generalvollmacht. Im April hatte der "Stern" von der Generalvollmacht zugunsten Arafat Abou-Chakers berichtet, die am 22. Dezember 2010 unterschrieben worden war, was Spekulationen über eine einseitige Abhängigkeit des Gangsta-Rappers befördert hatte.

"Diese Vollmachten", sagte Arafat Abou-Chaker der "Zeit", "wurden nur ausgestellt, damit einer von uns im Namen beider geschäftliche Abschlüsse machen kann, falls der andere nicht anwesend ist." Zwischen ihm und Bushido sei klar geregelt, dass die Dokumente ausschließlich bei gemeinsamen Immobilienprojekten und nicht ohne Anordnung des jeweils Anderen im Einzelfall zur Anwendung kommen.

Arafat Abou-Chaker und Bushido, der bürgerlich Anis Ferchichi heißt, hatten 2010 gemeinsam eine Wohnsiedlung am Rande Berlins erworben. "Weil das eine denkmalgeschützte Anlage ist, gab es einen Steuervorteil, wenn wir noch im gleichen Jahr unterschreiben", sagte Abou-Chaker der "Zeit". Bushido habe für den Zeitpunkt der Unterzeichnung eine Reise auf die Malediven geplant. Deshalb habe der Notar eine Generalvollmacht vorgeschlagen. Diese Vollmacht zugunsten Arafats kam zum Einsatz. "Es hätte aber genauso gut sein können, dass die Vollmacht für Bushido im weiteren Verlauf gebraucht worden wäre", so Arafat Abou-Chaker.

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