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Berlin: Ganz persönlich vermittelt

Die Zahl der Arbeitslosen in Berlin und Brandenburg hat im Januar voraussichtlich die Grenze zur halben Million überschritten. Die genauen Daten wird das Landesarbeitsamt am 9.

Die Zahl der Arbeitslosen in Berlin und Brandenburg hat im Januar voraussichtlich die Grenze zur halben Million überschritten. Die genauen Daten wird das Landesarbeitsamt am 9. Januar bekanntgeben. Doch bereits im vergangenen Monat war die Zahl auf gut 495 000 gestiegen und lag damit nur knapp unter der Marke. Da trifft es sich gut, dass die Arbeitsämter jetzt ihre Bemühungen verstärken werden, Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

Grundlage dafür ist das im November verabschiedete und eigenwillig geschriebene "Job-Aqtiv-Gesetz". Zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaktivitäten stehen den Arbeitsämtern seit Jahresanfang 300 zusätzliche Kräfte zur Verfügung. Etwa 100 Kräfte werden neu eingestellt. Weitere Mitarbeiter werden aus dem bisherigen Personalbestand anderer Bereiche in die Vermittlung umgesetzt. Das restliche Personal stellen Freie Träger. Bisher kommen in den elf Ämtern der Region auf einen Arbeitsvermittler gut 600 bis 1000 Arbeitslose.

Bereits zum Oktober erhielten die neuen Mitarbeiter ihre Verträge. In einem dreimonatigen Kursus sollten sie die Grundlagen für ihre neuen Aufgaben lernen. Dazu gehörten unter anderem Kenntnisse über die einschlägigen gesetzlich Regelungen. Ein anderer Schwerpunkt der Ausbildung lag im Telefonmarketing. Die künftigen Vermittler sollen Kontakt zu den Unternehmen halten und dort auch Stellen akquirieren. Derzeit wird nämlich nur jede dritte offene Stelle den Arbeitsämtern gemeldet.

Für viele der neuen Mitarbeiter ist die Arbeitsvermittlung ein bisher unbekanntes Berufsgebiet, manche waren zuvor beispielsweise als Betriebswirte oder Diplom-Kaufleute tätig. "Sie kommen alle aus dem Berufsleben", sagt Klaus Pohl, Sprecher des Landesarbeitsamtes. Als formale Qualifikation war ein Fachhochschulabschluss eine Voraussetzung.

Vermittler sollen zusammen mit den Arbeitslosen analysieren, wo deren Stärken und Schwächen liegen. "Profiling" wird das Verfahren neudeutsch genannt. Es soll feststellen helfen, ob der Betroffene über ausreichende Qualifikationen verfügt oder Weiterbildungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. Am Ende des Profiling steht eine "Wiedereingliederungsvereinbarung", die für beide Seiten verbindlich ist. Verweigert beispielsweise ein Arbeitssuchender eine vereinbarte Qualifizierungsmaßnahme, dann droht ihm, dass das Amt für drei Monate keine Leistungen zahlt. Wann sie diese so genannten Sperrzeiten verhängen können, das wissen nach ihrer Schulung natürlich auch die neuen Vermittler genau.

In den ersten Tagen im Januar konnten sich die Arbeitsämter allerdings noch nicht mit voller Kraft den neu hinzu gekommenen Aufgaben widmen. Die Mitarbeiter hatten alle Hände voll zu tun, Arbeitslosmeldungen entgegenzunehmen. Auf den Fluren warteten nämlich all jene Menschen, die zum Jahresende ihre Kündigung erhalten hatten.

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