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Klaus Wowereit

© Stephanie Pilick/dpa

Geburtstagsfeiern von Berliner Politikern: Das Parlament rügt den Rechnungshof

Der 60. Geburtstag des Ex-Regierenden Klaus Wowereit und diverse Blumensträuße wurden mit Fraktionsmitteln finanziert. Der Rechnungshof hat das kritisiert, doch die Fraktionen halten dagegen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der 60. Geburtstag des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD), der zweieinhalb Jahre zurückliegt, hat eine verfassungsrechtliche Debatte ausgelöst, bei der alle fünf Parlamentsfraktionen gegen die Meinung des Berliner Rechnungshofes stehen.

Es geht um einen Empfang der SPD-Fraktion am 1. Oktober 2013. Anlass war laut Einladungsschreiben der runde Geburtstag des Regierenden „und die erfolgreiche Regierungsverantwortung der SPD-Fraktion“. Zahlreiche Gäste aus Politik und Gesellschaft waren geladen, für die Bewirtung, künstlerische Darbietungen, Blumen, die Bereitstellung eines Konzertflügels und die Beauftragung eines Fotografen wurden 9843 Euro ausgegeben, die aus den Finanzmitteln der Regierungsfraktion bezahlt wurden. Das bemängelt der Rechnungshof, der die ordnungsgemäße Verwendung der Fraktionsmittel aus dem Landeshaushalt kontrolliert, in seinem jährlichen Prüfbericht vom 13. März.

Die SPD möchte das Geld nicht an den Landeshaushalt zurückzahlen

Denn die Veranstaltung im Festsaal des Abgeordnetenhauses habe „keinen hinreichend konkreten Bezug zur parlamentarischen Arbeit der Fraktion“, kritisieren die Rechnungsprüfer. Die SPD müsse das ausgegebene Geld an den Landeshaushalt zurückzahlen. Die SPD-Fraktion lehnt das ab. Der 60. Geburtstag Wowereits sei nur „mitbestimmender Anlass“ für die Feier gewesen, der Regierungschef habe als „Zugpferd“ für die Außendarstellung der politischen Arbeit der Fraktion gedient, das zeigten die dort gehaltenen Redebeiträge. Man werde das Geld nicht zurückzahlen.

Auch der Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) ließ den Rechnungshof abblitzen, und die anderen Fraktionen hielten aus grundsätzlichen Gründen ebenfalls gegen. Der allgemeine Tenor der Stellungnahmen: Der Rechnungshof verkenne, dass die Fraktionen des Landesparlaments kein Teil der öffentlichen Verwaltung seien, sondern „Teil der organisierten Staatlichkeit“. Sie unterlägen nicht den Vorschriften über das öffentliche Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen. Die gesetzlichen Vorgaben, die Fraktionsmittel sparsam und zweckgemäß zu verwenden, seien durch Richtlinien des Parlamentspräsidenten ausreichend konkretisiert.

Blumensträuße für Abgeordnete standen ebenfalls in der Kritik

Entsprechend wiesen die Fraktionen auch andere Kritikpunkte des Rechnungshofs zurück. Etwa zwei Abschiedsempfänge der Grünen für ausscheidende Mitglieder (2763 Euro) und ein üppiges Buffet der Regierungsfraktionen SPD und CDU zum Jahresausklang 2012 (3310 Euro). Aber auch die Abrechnung von Geburtstags-Blumensträußen für mehrere Abgeordnete. Keine Fraktion hält es für begründet, Gelder zurückzuzahlen. Auch Linke und Piraten, die im Prüfbericht unerwähnt blieben, erinnern den Rechnungshof an die Eigenständigkeit und herausgehobene verfassungsrechtliche Stellung der Fraktionen. Eine Verschärfung der selbst gesetzten Richtlinien, da ist sich das Parlament einig, sei nicht notwendig.

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