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Berlin: Gedenkzug darf nicht in Hauptbahnhof

Der „Zug der Erinnerung“ darf nicht im Berliner Hauptbahnhof Station machen. Dies hat am Donnerstag die Bundesnetzagentur entschieden.

Der „Zug der Erinnerung“ darf nicht im Berliner Hauptbahnhof Station machen. Dies hat am Donnerstag die Bundesnetzagentur entschieden. Die Kontrollbehörde bestätigte damit die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, den von einer Dampflokomotive gezogenen Gedenkzug aufgrund geltender Sicherheitsbestimmungen nicht in den Hauptbahnhof einfahren zu lassen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte aber zugleich an Bahnchef Hartmut Mehdorn, einen Halt der mobilen Ausstellung zur Verstrickung der Bahn in die Verbrechen der Nazis am Hauptbahnhof zu erlauben. Es solle ermöglicht werden, den Zug „an prominenter Stelle in der deutschen Hauptstadt zu zeigen“. Kurth sagte außerdem, dass das Eisenbahnrecht „nicht geeignet“ sei, den Konflikt zu lösen.

Der Sprecher des Vereins „Zug der Erinnerung“, Hans-Rüdiger Minow, wertete diesen Appell als Erfolg. „Jetzt bedarf es eines politischen Eingriffs, um das Gedenken an diesem Ort zu ermöglichen“, sagte er. Wo der Zug am Sonntag einfahren werde, wenn sich die Bahn weiter weigert, wisse er noch nicht. Auch die Bahn sah sich durch die Netzagentur bestätigt. Ein Konzernsprecher forderte die Organisatoren zu Gesprächen über Ausweichstandorte auf. Die Bahn schlägt dafür die Bahnhöfe Südkreuz, Gesundbrunnen, Grunewald, Lichtenberg, Schöneweide sowie den Ostbahnhof vor.

Der „Zug der Erinnerung“ war auch Thema im Abgeordnetenhaus. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) rügte die Bahn scharf: „Ich finde, es reicht“, sagte er. Argumente gegen ein Einfahren des Zugs in den Hauptbahnhof, wie das generelle Verbot von Dampfloks nannte er „fadenscheinig“. pjh

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