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Berlin: Gefährliche Lastwagen: Fachleute fordern höhere Strafen

Bußgelder halten Fuhrunternehmer nicht davon ab, mangelhafte Lkw auf die Straße zu schicken. Lizenzentzug wäre wirksamer

Höhere Strafen für verkehrsuntüchtige Lastwagen: Das schlagen Fuhrunternehmer und Verkehrssicherheitsexperten vor, um die Zahl gefährlicher Lkw auf den Straßen zu reduzieren. Mehr Kontrollen dagegen brächten kaum etwas. Wie berichtet, wird bei Kontrollen in Berlin mittlerweile jeder zweite Lkw beanstandet. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres wurden bereits 38 Laster wegen erheblicher technischer Mängel aus dem Verkehr gezogen.

Eine höhere Frequenz der TÜV-Untersuchungen dagegen würde wenig bringen, um die „schwarzen Schafe“ seines Gewerbes aus dem Verkehr zu ziehen, sagt etwa Karlheinz Schmidt, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr: „Eine Achse kann auch direkt am Tag nach der Untersuchung anbrechen. Das Problem ist, dass viele Kleinunternehmen, denen das Wasser bis zum Hals steht, das dann nicht reparieren lassen und weiterfahren – nach dem Motto: ,Wird schon gut gehen.‘“

Gerd Bretschneider von der Berliner Fuhrgewerbe-Innung weist darauf hin, dass Lastwagen ab 3,5 Tonnen bereits zweimal im Jahr zur technischen Kontrolle müssen: zur Hauptuntersuchung und zur Sicherheitsprüfung der einschlägigen Fahrzeugbauteile. Und was die Straßenkontrollen durch die Verkehrspolizei betrifft, „haben wir in Deutschland heute schon europaweit die höchste Dichte“, sagt Jürgen Bente vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat.

Doch, so Bente, hätten Sicherheitsmängel für den verantwortlichen Fuhrunternehmer nur selten spürbare Folgen. Die Bußgelder lägen in der Regel noch im „bezahlbaren Bereich“. Vielversprechender seien Gewinnabschöpfungen, wie sie Niedersachsen vermehrt einsetzt. Zum Beispiel sei dort einmal ein Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von 74 Tonnen stillgelegt worden – zulässig sind 40. „Dieser Unternehmer hat also daran verdient, dass er dieselbe Fracht mit nur einem statt zwei Lastern transportiert hat, und zwar mehrfach. Dieser Gewinn – damals 250 000 Mark – wurde eingezogen. Bei einer solchen Strafe lohnt sich das Vergehen nicht mehr.“ Auch Güterverkehrsverbands-Geschäftsführer Schmidt hält die Bußgelder nicht für ausreichend und beklagt, dass die Ordnungsbehörden nicht ausreichend durchgreifen. „Bei gravierenden Verstößen müssten die Zulassungsstellen auch mal eine Betriebskontrolle ansetzen und letztlich die Lizenz entziehen“, fordert Schmidt. Doch dies geschehe nur selten.

Er vermutet, dass die Behörden den Aufwand fürchten, einen Lizenzentzug gerichtsfest zu begründen. Ganz ähnlich begründet Bente, dass in der Praxis eher selten tatsächlich die Gewinne der Unternehmer einkassiert würden: „Dazu bräuchte man die Beamten und Staatsanwälte, die das durchsetzen.“ Doch herrsche im Gegenteil auf absehbare Zeit Personalmangel bei den Behörden.

Die ausländischen Lkw wiederum – könnte man die nicht an der Grenze kontrollieren und nur ins Land lassen, wenn sie mängelfrei sind? „Völlig abwegig“, sagt Schmidt, „der Zoll kann nicht mal ein Prozent der Ladungen kontrollieren – wie sollen die Beamten da auch noch auf die Fahrzeugtechnik achten?“ Während Bente darauf hinweist, dass laut einer sächsischen Studie von 2002 ausländische Fuhrunternehmer im Fernverkehr weniger häufig mit Mängeln auffallen als deutsche.

Holger Wild

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