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Gefängnis-Apotheke: Info-Panne in JVA Moabit

Im Fall von Medikamenten-Unterschlagung in der Gefängnis Moabit hat die Senatsjustizverwaltung einen "Informationsfehler" eingeräumt. Eine Anweisung wurde viel zu spät bekannt gegeben.

Berlin - Eine Dienstanweisung zur Neuregelung der Medikamentenbestellung sei den Angestellten erst am Mittwoch förmlich mitgeteilt worden, obwohl sie bereits Ende November 2006 erlassen worden sei, sagte eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung. Sie betonte jedoch, dass die Regelung mündlich bereits Anfang Dezember weitergegeben worden sei. Der Sprecherin zufolge soll nun untersucht werden, wer für den Übermittlungsfehler verantwortlich ist.

Justizsenatorin Gisela von der Aue eine Untersuchungsgruppe eingesetzt. Die fünfköpfige Gruppe solle unter Einbeziehung unabhängiger Experten die Medikamentenbestellung, -vergabe und -abrechnung im Berliner Justizvollzug überprüfen, sagte von der Aue (SPD). Die Gruppe konzentriert sich den Angaben zufolge zunächst auf die Befragung aller betroffenen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit und des Haftkrankenhauses sowie auf die Sichtung von Akten. In spätestens zwei Monaten soll ein Abschlussbericht vorliegen. Darüber hinaus will die Justizsenatorin den Umgang mit Medikamenten im Justizvollzug "unverzüglich neu organisieren".

Nach einem Bericht des RBB-Politmagazins "Klartext" sollen Beamte aus dem Vollzugsdienst in der Arztgeschäftsstelle II der JVA Moabit jahrelang Medikamente für den privaten Gebrauch kostenfrei bestellt und abgeholt haben. Hierzu zählten auch teure, rezeptpflichtige Medikamente. Nach Angaben der Senatsjustizverwaltung wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2006 umgehend organisatorische Änderungen bei der Bestellung von Medikamenten vorgenommen. Einem "Klartext"-Beitrag von Mittwoch zufolge wurde die entsprechende Dienstanweisung aber erst am Dienstag an die Mitarbeiter weitergegeben.

Derzeit laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen fünf Gefängnismitarbeiter. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, müssten die Betroffenen auch mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zur möglichen Schadenshöhe gibt es bislang keine Angaben. (tso/ddp)

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