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Berlin: Gefängnisausbruch: Häftlinge waren nur 45 Minuten in Freiheit

Nicht lange konnten sich gestern früh zwei 23 und 25 Jahre alte rumänische Gefangene an ihrer Freiheit freuen. Rund 45 Minuten nach ihrem Ausbruch saßen sie bereits wieder in der Vollzugsanstalt Moabit.

Nicht lange konnten sich gestern früh zwei 23 und 25 Jahre alte rumänische Gefangene an ihrer Freiheit freuen. Rund 45 Minuten nach ihrem Ausbruch saßen sie bereits wieder in der Vollzugsanstalt Moabit. Sie hatten sich gegen 1 Uhr früh aus ihrer Zelle an zusammengeknoteten Betttüchern abgeseilt und die Mauer überwunden. Dabei wurden sie allerdings von einem Wächter gesehen. Dieser rief die Fliehenden an und feuerte mehrere Warnschüsse ab, als sie nicht reagierten. Als die Flüchtlinge auch dies ignorierten, schoss der Wärter gezielt. Er traf den 23-jährigen Gefangenen und verletzte ihn nach Auskunft eines Justizsprechers leicht.

Aber auch davon anscheinend unbeeindruckt setzten die Gefangen ihre Flucht fort und überstiegen den Zaun zum Park des Bundespräsidenten. Der Zaun allerdings ist nahezu lückenlos von Kameras überwacht. Diese übertrugen auch die Kletterpartie der Rumänen zum Wachpersonal. Die Wächter benachrichtigten die Polizei, die die beiden Flüchtlingen dann festnahm. Sie hatten versucht, sich im Park zu verstecken.

Der angeschossene 23-Jährige wurde im Krankenhaus medizinisch versorgt. Er verbüßt unter anderem wegen Diebstahls eine zweijährige Haftstrafe. Außerdem liegen zwei weitere Haftbefehle gegen ihn vor. Der 25-Jährige sitzt wegen des Verdachts des schweren Raubs in Untersuchungshaft. Beide saßen in derselben Zelle. Wie es ihnen gelang, aus dieser Zelle zu entkommen, erläuterte die Justiz gestern nicht. Wegen der Überbelegung der Berliner Justizvollzuganstalten sind über 400 verurteilte Häftlinge in dem Moabiter Gebäude untergebracht, das aber wegen seiner Nähe zum Kriminalgericht vorwiegend als Untersuchungshaftanstalt dient.

Zuletzt war im Januar dieses Jahres ein 57 Jahre alter Häftling aus Moabit geflohen. Er war wegen Diebstahls und Urkundenfälschung verurteilt worden und wäre im November dieses Jahres entlassen worden. Auch in diesem Fall äußerte sich die Justiz nicht zur der Art und Weise, wie der Mann aus der Haftanstalt entkommen konnte. Anderen Häftlingen solle keine Gebrauchsanweisung geliefert werden.

weso

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