Berlin: GEFAHR IN VERZUG
Das Landesverfassungsgericht hat 2003 festgestellt, dass der Doppelhaushalt 2002/03 verfassungswidrig war, weil die Neuverschuldung höher war als die öffentlichen Investitionsausgaben . CDU, Grüne und FDP hatten dies gemeinsam eingeklagt.
Das Landesverfassungsgericht hat 2003 festgestellt, dass der Doppelhaushalt 2002/03 verfassungswidrig war, weil die Neuverschuldung höher war als die öffentlichen Investitionsausgaben . CDU, Grüne und FDP hatten dies gemeinsam eingeklagt. Eine Ausnahme von dieser Regel sei nur erlaubt, wenn die übermäßige Kreditaufnahme „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ diene – oder bei einer extremen Haushaltsnotlage . Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts besteht diese Notlage auch jetzt nicht. Das heißt, der Berliner Landeshaushalt wird verfassungsrechtlich wieder angreifbar , wenn die Neuverschuldung nicht in absehbarer Zeit auf die Höhe der staatlichen Investitionen heruntergefahren wird. za
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