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Geflohener Angeklagter: "Brillanter Betrüger und Fälscher"

Die Staatsanwaltschaft beantragt für einen Betrüger eine Haftstrafe von 14 Jahren und 9 Monaten - in Abwesenheit des Angeklagten. Der 44-Jährige ist vor knapp einer Woche aus dem Gerichtsgebäude geflohen.

Berlin - Der Ankläger forderte vor dem Landgericht Berlin eine Verurteilung wegen 31-fachen Betrugs und Urkundenfälschung. Die Taten stehen im Zusammenhang mit dubiosen Grundstücksgeschäften. Hätte der Angeklagte mit allen Betrügereien Erfolg gehabt, wäre aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 2,6 Millionen Euro entstanden. 13 Mittäter wurden bereits zu Geld- und Haftstrafen bis zu vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den 44-Jährigen wird nächsten Dienstag verkündet.

Der Angeklagte war am 5. September nach einjährigem Prozess während der Mittagspause geflohen, nachdem er einen Wachmann auf dem Weg in die Vorführzelle überwältigt und gefesselt hatte. Staatsanwalt Andreas Herfert ist überzeugt, dass der Mann den Ausbruch lange plante und sich bereits ins Ausland abgesetzt hat.

Das Fesselungsmaterial habe aus "in Streifen geschnittenen Geschirrtüchern" verschiedener Farben bestanden, die er mindestens zehn Tage lang gesammelt habe muss, sagt der Ankläger. Außerdem habe der Mann in der Untersuchungshaft intensiv Portugiesisch und Englisch gelernt.

Betrugsfälle liefen "nach Drehbuch" ab

Im Plädoyer betonte der Staatsanwalt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen "brillanten Betrüger und Fälscher" handle, der nicht nur Kunden und Mittäter, sondern auch die Justiz für seine eigenen Ziele manipuliert habe. Jeder seiner Fälle sei nach einem Drehbuch abgelaufen, wobei er als "Regisseur" alle Details vorbereitet habe. Zeugen seien für Gerichtsverfahren "präpariert" und zu Falschaussagen gebracht worden.

Mit hohen Darlehen habe er Hauseigentümer zur Begleichung der Grundschuld gelockt und bei Zahlung einer wesentlich geringeren Kreditsumme die Eintragung ins Grundbuch gefordert. Später habe der Mann mit gefälschten Quittungen vorgetäuscht, die volle Darlehenssumme ausgezahlt zu haben und bei Zahlungsschwierigkeiten seiner Opfer die Zwangsvollstreckung "über alle Instanzen" betrieben, sagte der Staatsanwalt.

(tso/ddp)

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