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Geflügel in die Ställe: Berlin wappnet sich gegen Vogelgrippe

Das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus ist derzeit hoch. Deshalb empfiehlt das Bundesforschungsinstitut Stallpflicht für Nutzgeflügel - damit es nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt.

Wegen der Vogelgrippe empfiehlt das Bundesforschungsinstitut eine Stallpflicht für Nutzgeflügel in Regionen mit einer hohen Wildvogeldichte. Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel, insbesondere über den Herbst- und Wintervogelzug aus Sibirien, sei derzeit hoch, teilte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems in seiner ersten Risikobewertung zur Einschleppung des H5N8-Erregers mit.

Angesichts der Vogelgrippe muss bislang unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern sowie in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Brandenburgs, Schleswig-Holsteins und des Saarlands alles Geflügel eingesperrt werden. Die Risikobewertung liegt seit Dienstagabend allen Bundesländern vor, die darüber entscheiden, ob und wo die Stallpflicht ausgesprochen werden soll.

In Berlin und Brandenburg sind jetzt immer mehr Geflügelhalter angehalten, ihre Tiere nicht mehr ins Freie zu lassen. Damit soll jeder Kontakt zu möglicherweise mit dem Virus infizierten Wildvögeln vermieden werden. Als ein möglicher Verbreitungsweg der unter Vögeln hoch ansteckenden Krankheit gilt das Futter. Deshalb hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz den Berliner Bezirken empfohlen, rund um große Gewässer ein Stallgebot für Nutzgeflügel einzurichten. In einem 500 Meter breiten Schutzstreifen sollen Enten, Hühner, Puten und Gänse unter dem Dach bleiben. Zu den konkret genannten Gewässern gehören der Wannsee, der Müggelsee, der Tegeler See und die Havel. Hier halten sich erfahrungsgemäß große Bestände von Wildvögeln auf. Die Stallpflicht gilt sowohl für konventionelle Betriebe und Bio-Betriebe wie auch für private Halter von Hausgeflügel.

Brandenburg hat ein Aufstallungsgebot in der ganzen Uckermark, nordöstlich Berlins, sowie in Gebieten mit großen Geflügelfarmen erlassen. Hier gilt sogar eine drei Kilometer breite Sperrzone rund um die Betriebe. „Wer seine Tiere schützen will, sollte Kontakt zu Wildvögeln nach Möglichkeit auch freiwillig unterbinden“, sagte Brandenburgs Verbraucherminister Helmuth Markov. Er rief die Bürger dazu auf, bei der Entdeckung eines vermehrten Wildvogelsterbens die zuständigen Veterinärämter zu benachrichtigen.

Die Stallpflicht stellt viele Bauern vor große Probleme. Oft reicht der Platz gerade für die Weihnachtsgänse in den Ställen nicht aus. Einige Tierhalter überlegen daher eine vorzeitige Schlachtung.

Die Brutgebiete vieler Gänse-, Enten- und Sägerarten befinden sich in Nordsibirien. Dort könnten sich Infektketten in Populationen unterschiedlicher Spezies ausgebildet haben, sagen die Institutsexperten. Über diese könnte es zu einer „stafettenartigen Verbreitung“ des Erregers nach Mittel- und Westeuropa gekommen sein, argumentieren die Wissenschaftler. In Asien sei das gefährliche H5N8-Virus unter anderem in Bless- und Saatgänsen nachgewiesen worden – Arten, die auch in Mitteleuropa heimisch sind. Die Experten warnen, dass auch durch illegale Importe aus Drittländern die Vogelgrippe eingeschleppt werden könnte. Dazu zählt die illegale Einfuhr von Vögeln oder von Lebensmitteln aus Geflügel aus Ländern, die bereits von H5N8 betroffen sind.

Erkrankungen von Menschen, die dem Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, sind bisher nicht bekannt. Risikoberufsgruppen, die in Ausbruchsbetrieben tätig waren, sollten jedoch nach einem Kontakt für zehn Tage unter Beobachtung gestellt werden, heißt es bei der FLI.

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