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Berlin: Gegen Glorifizierung des NS-Einmarschs in Österreich

Mit größter Ausführlichkeit - auf zehn Seiten - hat der Staatsschutz der Polizei sein Verbot der geplanten NPD-Demonstration am Sonntag begründet. Im Mittelpunkt der politisch-historischen Würdigung steht dabei das Datum: Der 12.

Mit größter Ausführlichkeit - auf zehn Seiten - hat der Staatsschutz der Polizei sein Verbot der geplanten NPD-Demonstration am Sonntag begründet. Im Mittelpunkt der politisch-historischen Würdigung steht dabei das Datum: Der 12. März, Jahrestag des Einmarschs der deutschen Truppen in Österreich im Jahr 1938. Zwar hat die NPD nicht direkt darauf Bezug genommen. Ihre "nationale Großkundgebung" steht aber unter einem doppelten Motto: "Nationale Solidarität mit Österreich" und "Wir sind ein Volk". An Zufall glaubt deshalb bei diesem Datum auch die Polizei nicht.

Aus dem Termin, den erwarteten Teilnehmern und dem geplanten Durchmarsch durch das Brandenburger Tor schließt sie auf die Gefahr, "dass eine Glorifizierung und Wiederbelebung der Ereignisse am 12. März 1938 suggeriert wird". Dies stelle "zugleich eine Verherrlichung des nationalsozialistischen Systems selbst und durch Herstellen des aktuellen Bezuges die hohe Gefahr der Wiederbelebung seiner Werteordnung dar".

Dann folgt ein Rückgriff auf die Rechtsprechung: Bestrebungen, die die nationalsozialistische Diktatur und ihre Bestandteile verharmlosten oder in ein anderes Licht rückten, "gefährden die öffentliche Ordnung selbst dann, wenn damit die Schwelle der Strafbarkeit noch nicht erreicht ist." Dieser Verstoß gegen die öffentliche Ordnung rechtfertige dann auch ein Demonstrationsverbot, wenn er - wie hier - in aggressiver Art und Weise in Sprechchören geschehe.

Außerdem argumentiert die Polizei mit dem Ansehen Deutschlands und Berlins. Das Auswärtige Amt habe bestätigt, dass mit dem Aufzug ein "Ansehensverlust" Deutschlands im Ausland verbunden wäre, vor allem in Israel. Auch das Ansehen Berlins würde verletzt werden, da mit der Demonstration "das Vertrauen der föderal ausgerichteten Bundesrepublik in die Kontinuität und Stabilität der Demokratie beschädigt werden würde."

Die NPD wird gegen das Verbot, das ihr am Mittwochabend zugestellt wurde, vor das Verwaltungsgericht ziehen. Die 1. Kammer des Gerichts wird morgen entscheiden. Sie könnte das Verbot bestätigen oder den Aufzug unter Auflagen zulassen, eventuell auch an anderer Stelle. Der Polizeipräsident hat allerdings auch "jede Ersatzveranstaltung" an diesem Tag in ganz Berlin wegen Verletzung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verboten.

pen

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