Berlin: Gegendarstellung
Gegendarstellungzu „Jugendwerk wird jetzt auch noch verklagt“ im Tagesspiegel vom 16.10.
Gegendarstellung
zu „Jugendwerk wird jetzt auch noch verklagt“ im Tagesspiegel vom 16.10.2010:
Sie schreiben: „Unklarheit herrscht indes über die Art von Dreusickes Honorar. Er selbst sprach zuletzt von „Anwaltshonoraren“. Aber in einem Rundbrief an alle Vereinsmitglieder heißt es, Dreusicke habe den „Empfang von circa 45.000 Euro als eine Vermittlungsprovision begründet.“
Dazu stelle ich fest: Ich habe zu keinem Zeitpunkt den Empfang von 45.000,- € als eine Vermittlungsprovision begründet.
Berlin, den 19.10.2010
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
für Siegfried Dreusicke,
Vorstandsvorsitzender EJF gAG