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Berlin: Gegendarstellung

In der Ausgabe vom 26. Februar 2003 schreibt Der Tagesspiegel unter der Überschrift „Bankgesellschaft zahlt für den Anwalt“: „Eine Sprecherin der Bankgesellschaft bestätigte, dass die Bank den Rechtsschutz für die Vorstände übernehme.

In der Ausgabe vom 26. Februar 2003 schreibt Der Tagesspiegel unter der Überschrift „Bankgesellschaft zahlt für den Anwalt“: „Eine Sprecherin der Bankgesellschaft bestätigte, dass die Bank den Rechtsschutz für die Vorstände übernehme.“

Dies ist unzutreffend. Die Sprecherin hat dies nicht bestätigt. Vielmehr ist es so, dass bei Vorständen und ehemaligen Vorständen sowie Managern, gegen die die Bankgesellschaft Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat und noch geltend machen will, seitens der Bank in diesen Verfahren in keiner Weise Rechtsschutz gewährt wird.

Berlin, den 27. Februar 2003

Bankgesellschaft Berlin AG

Vertreten durch den Vorstand

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