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Berlin: Gegner erwägen Gang nach Karlsruhe

Anwalt: Rechte der Kläger vom Gericht missachtet

Die Gegner des Großflughafens Schönefeld erwägen eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ausbau. Ihr Anwalt Wolfgang Baumann sagte am Freitag, er habe in der mündlichen Urteilsbegründung „sehr klare Anhaltspunkte“ dafür erkannt, dass die Kläger in ihren Grundrechten verletzt seien. Das Bundesverwaltungsgericht habe möglicherweise das Grundrecht der Anrainer auf Gesundheit gegenüber dem Interesse der Planer am Flughafen in den Hintergrund gerückt. Auch der Schutz des Eigentums sei infrage gestellt, weil einige Betroffene angesichts der vorgesehenen Entschädigungsregelung mehrere hunderttausend Euro verlieren würden. Weil die Hürden für den Gang nach Karlsruhe aber sehr hoch seien, wollen die Anwälte vor ihrer Entscheidung die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig abwarten. Sie dürfte etwa in einem Monat vorliegen.

Nach Ansicht der Kläger-Anwälte haben durch die vom Verwaltungsgericht von 65 auf 62 Dezibel verschärfte Lärmschutz-Grenze rund doppelt so viele Anwohner einen Anspruch auf Entschädigungen wie zuvor. Der Anwalt Frank Boermann stellte zugleich klar, dass auch die von den Leipziger Richtern verlangten Nachbesserungen vor Gericht angreifbar seien. Er zitierte aus von den Planern vorgelegten Prozessakten, wonach der – nun verbotene – Nachtflugverkehr in Schönefeld „zwingend notwendig“ wäre. Ferdi Breidbach, Vorsitzender des von Schönefeld-Gegnern gegründeten „Bürgervereins Brandenburg Berlin“ (BVBB), erklärte: „Der Flughafen wird ewig unwirtschaftlich sein, weil er am falschen Standort ist.“ Insofern sei eine Privatisierung des Airports auch langfristig undenkbar. Die Baukosten schätzt Breidbach gar auf „mindestens sechs Milliarden Euro“. Die BVBB-Mitglieder haben nach Breidbachs Angaben seit 1996 rund drei Millionen Euro in den Kampf gegen Schönefeld investiert. obs

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