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Berlin: Geisterflughafen

bedauert die vergebene Chance zur Einigung Das war eine Bruchlandung. Die Flughafengesellschaft darf Tempelhof nicht aufgeben, sondern muss den Flughafen weiter betreiben.

bedauert die vergebene Chance zur Einigung Das war eine Bruchlandung. Die Flughafengesellschaft darf Tempelhof nicht aufgeben, sondern muss den Flughafen weiter betreiben. Für viele überraschend hat dies das Oberverwaltungsgericht entschieden. Doch das Gericht hat damit keine Bestandsgarantie für den Flughafen gegeben. Es korrigierte lediglich den Kurs und stellte fest, dass das „falsche Instrumentarium“ angewendet worden sei. Falsch war sicher auch, dass die Flughafengesellschaft und die später klagenden Fluggesellschaften nicht früher intensiv miteinander gesprochen haben. Die Chance, sich so zu einigen, war damit vertan. Erst vor der sich abzeichnenden Aufgabe des Betriebs gelang es, den meisten Gesellschaften Platz in Tegel zu verschaffen. Ziehen sie jetzt alle um, obwohl das Gericht Tempelhof eine Schonfrist gewährt hat, wird aus dem einstigen Zentralflughafen ein Geisterflughafen, auf dem nur noch wenige Flugzeuge am Tag starten. Ob dann auch die Kosten so gesenkt werden können, wie die Flughafengesellschaft hofft, wird man sehen. Vielleicht werden die Verantwortlichen jetzt auch klug und versuchen doch noch, zusammen eine Lösung zu finden, damit alle durchstarten können.

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