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Umkämpfter Komplex: die ehemalige Lungenklinik Heckeshorn.

© Thilo Rückeis

Gelände der früheren Lungenklinik Heckeshorn: Baugenehmigungen für Flüchtlingsheim in Wannsee ungültig

Auf dem Gelände der früheren Lungenklinik Heckeshorn in Steglitz-Zehlendorf sollte eine Flüchtlingsunterkunft entstehen. Nun hat ein Gericht die Baugenehmigung für erloschen erklärt.

Drei Baugenehmigungen zur Umnutzung der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn für ein Flüchtlingsheim sind durch Zeitablauf nicht mehr gültig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu vier Klagen stattgegeben, wie es am Montag mitteilte. 2017 hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Baugenehmigungen erteilt, um dort 794 Flüchtlinge unterzubringen. Das Gelände wird bereits seit 2007 nicht mehr als Lungenklinik genutzt. Die Bauherrin hatte bisher nicht mit dem Bau begonnen, da ihr dies zum Schutz der vorhandenen Fledermaus-Populationen gerichtlich untersagt wurde. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hatte den Baustopp veranlasst.

Geklagt hatten Nachbarn sowie ein Umweltverein.

Das Gericht hat den Klagen stattgegeben, mit der Begründung, dass die Baugenehmigungen durch Zeitablauf erloschen seien, da die sich aus der damaligen Fassung der Berliner Bauordnung ergebende dreijährige Geltungsdauer abgelaufen sei. Die Bauherrin habe innerhalb dieser Zeit nicht mit der Bauausführung begonnen. "Eine Hemmung", so das Gericht, "ergebe sich auch nicht aus den der beigeladenen Bauherrin auferlegten Baustopps". Denn die "Klärung umwelt- und naturschutzrechtlicher Fragen sei der Risikosphäre der Bauherrin" zuzurechnen. Der Ablauf der Drei-Jahres-Frist sei nicht durch die Klagen der Nachbarn gehemmt worden.

Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. (Tsp)

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