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Berlin: Geldsegen für Berliner Studenten?

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt Rückmeldegebühren

Einen Rechtsstreit um Prüfungsgebühren hat Berlin gerade erst verloren, jetzt aber könnte noch ein viel größerer Posten auf das Land zukommen: Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über zwei Klagen gegen Berliner Universitäten auf Erstattung der Rückmeldegebühren. Dabei steht und fällt die Entscheidung mit der Bedeutung des Wörtchens „bei“. Dieses kleine Wort ist nach Schätzung der Wissenschaftsverwaltung 80 bis 90 Millionen Euro wert.

Um das Berliner Thema ganz zu verstehen, muss man einen Ausflug nach Baden-Württemberg machen. Im dortigen Universitätsgesetz stand: „Für die (…) Bearbeitung jeder Rückmeldung ist eine Gebühr von 100 DM zu entrichten.“ Es hatte sich aber gezeigt, dass die Bearbeitung viel billiger ist als 100 Mark oder 51,13 Euro. Die Universität rechtfertigte sich damit, dass der Rest des Geldes auch den Studenten zugute komme, weil es in andere Einrichtungen der Uni gesteckt werde. Davon aber stand nichts im Gesetz. Vier Studenten der Unis Karlsruhe, Konstanz und Freiburg verlangten ihr Geld zurück – und klagten sich hoch bis vors Bundesverfassungsgericht. Dort bekamen sie am 19. März 2003 Recht. Die obersten Richter erklärten den oben zitierten Passus für verfassungswidrig und nichtig. Sinngemäß sagten sie, wenn der Gesetzgeber Gebühren erhebt, dann muss er auch sagen, wofür genau, und genau dafür und für nichts anderes muss er sie auch verwenden. Und überhöht sein darf die Gebühr auch nicht. Die Universitäten mussten Rückmeldegebühren in zweistelliger Millionenhöhe erstatten.

Zurück nach Berlin: Hier gibt es auch ein Gesetz, das pro Student und Semester 100 Mark Rückmeldegebühr vorsieht. Studenten der Technischen und der Humboldt-Universität klagten dagegen. Aber im Berliner Gesetz steht nicht: „Für die (…) Rückmeldung“, sondern „Bei (…) jeder Rückmeldung“. Und daran hängt es jetzt. Kann man „bei“ vielleicht lesen wie „anlässlich“? Dann hätte der Gesetzgeber ja nicht so getan, als wollte er das Geld nur „für die Rückmeldung“, also für deren Bearbeitungskosten verwenden. Die klagenden Berliner waren 1999 bis zum Bundesverwaltungsgericht vorgedrungen, als dieses das Verfahren aussetzte, um abzuwarten, was Karlsruhe zur Thematik sagt. Das ist im März geschehen.

Jetzt wird es für Berlin und Brandenburg interessant: Wird das Wörtchen „bei“ sie retten? Das möchte Kläger-Anwältin Ruth Hadamek nicht glauben. „Der Gesetzgeber hat zwar ,bei‘ formuliert, meinte aber eigentlich ,für‘“, sagt sie. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts liest sich das etwas anders. Dort wird zumindest angedeutet, dass der Unterschied in der Wortwahl tatsächlich auch den Unterschied in der Bewertung des Gesetzes machen kann. Nun sind die Leipziger Richter dran.

Fatina Keilani

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