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Berlin: Gelöbnis-Prozess: Nackter Protest keine Straftat

Das Amtsgericht Tiergarten sieht in der Störung des öffentlichen Gelöbnisses im Juli 1999 durch mehrere nackte Frauen lediglich "groben Unfug". Eine 24-jährige angeklagte Studentin habe sich deshalb keiner Straftat schuldig gemacht.

Das Amtsgericht Tiergarten sieht in der Störung des öffentlichen Gelöbnisses im Juli 1999 durch mehrere nackte Frauen lediglich "groben Unfug". Eine 24-jährige angeklagte Studentin habe sich deshalb keiner Straftat schuldig gemacht. "Grober Unfug" ist nur eine Ordnungswidrigkeit - und die ist in diesem Falle verjährt. Ein mitangeklagter Student muss dagegen 750 Mark Geldstrafe wegen Widerstandes gegen die Feldjäger der Bundeswehr zahlen.

Der Staatsanwalt hatte in dem Protest der Frau - sie war nackt und mit roter Farbe beschmiert schreiend über den Appellplatz gelaufen - einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gesehen und 1500 Mark Geldbuße gefordert. Die Anwälte vertraten die Ansicht, dass das Gelöbnis neben dem Bendlerblock keine Veranstaltung gewesen sei, weil sie nicht als solche bei der Polizei angemeldet gewesen sei. Dies hatte die Versammlungsbehörde in der vergangenen Woche dem Gericht zu Protokoll gegeben. Die Richterin schloss sich dieser Ansicht an.

Der Argumentation der Anwälte, dass die Feldjäger kein Hausrecht hatten, und deshalb auch kein Widerstand gegen sie möglich sei, folgte das Gericht jedoch nicht. Obwohl in dem Prozess klar wurde, dass die Bundeswehr versäumt hatte, sich von dem Eigentümer des Appellplatzes - dem Land Berlin - das Hausrecht übertragen zu lassen. Richterin Uta Räcke hielt jedoch die Anwesenheit des Regierenden Bürgermeisters bei dem militärischen Zeremoniell für ausreichend: "Keiner hatte Zweifel, dass das Hausrecht bei der Bundeswehr liegt."

Bei dem Zeremoniell hatte es trotz des Einsatzes von 2000 Polizisten und Feldjägern erstmals in der Geschichte der Bundeswehr bei einem Rekrutengelöbnis massive Proteste und Ausschreitungen gegeben.

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