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Zahlreiche E-Scooter stehen auf einem Gehweg am Gendarmenmarkt. Das ist demnächst wohl verboten.

© Jens Kalaene/dpa

Gendarmenmarkt, Bebelplatz, Nikolaiviertel: Mitte will weitere Verbotszonen für E-Scooter und Leihräder

Nach dem Brandenburger Tor und dem Holocaustmahnmal sollen weitere Orte in Mitte für Leihfahrzeuge zur Sperrzone werden. Bürgermeister von Dassel kündigt verschärfte Kontrollen an.

Der Berliner Bezirk Mitte will härter gegen E-Scooter und Leihräder vorgehen und sie aus touristisch hoch frequentierten Gebieten verbannen. Dafür plant Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, weitere Verbotszonen für die Leihfahrzeuge auszuweisen. Das sagte der Grünen-Politiker bei einem Pressegespräch am Freitag.

E-Scooter sollen nicht mehr überall abgestellt werden dürfen

Für Verbotszonen kämen zum Beispiel der Bebelplatz, das Nikolaiviertel oder der Gendarmenmarkt in Frage. Am Brandenburger Tor und am Holocaustdenkmal dürfen E-Scooter schon nicht mehr abgestellt werden. Darauf hatten sich Senat, Bezirke und Anbieter bei einem Treffen Anfang August geeinigt.

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Um das Verbot auch technisch umzusetzen, setzt von Dassel auf eine maschinenlesbare Karte in der Software von Rollern und Rädern. "Die gibt genau an, wo E-Scooter und auch Fahrräder abgestellt werden dürfen und wo nicht, und wo sie fahren dürfen und wo nicht", sagte von Dassel. Vorbild dafür ist München. Dort gibt es solche technisch implementierten Verbotszonen in der Innenstadt bereits.

E-Scooter-Fahren ist in Grünanlagen verboten

Das E-Scooter-Fahren ist auch in Grünanlagen verboten. Viele Nutzer halten sich daran allerdings nicht, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass sie die AGBs der Anbieter nicht lesen. Von Dassel kündigte an, dass das Ordnungsamt mit Fußstreifen konsequenter gegen E-Scooter-Fahrer vorgehen werde. Nicht nur, um Verstöße in den Verbotszonen zu ahnden, sondern auch, um ungünstiges Parken auf Gehwegen zu sanktionieren.

Wer sein Leihfahrzeug so parkt, dass es Fußgänger auf dem Bürgersteig behindert, dem drohe ein Bußgeld von 20 Euro, sagte von Dassel. "Das wird dann als Ordnungswidrigkeit geahndet." Das Abstellen im Park soll 35 Euro Kosten. (Tsp)

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