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Die drei Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die Linksfraktion im Brandenburger Landtag planen eine Verfassungsänderung.

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Gendergerechte Sprache und Kampf gegen Diskriminierung: Brandenburger Koalition geht von Mehrheit für Verfassungsänderung aus

Nach der Einigung auf eine Verfassungsänderung im Brandenburger Landtag ist die Koalition zuversichtlich für eine Mehrheit. Nur die AfD ist klar dagegen.

Nach der Einigung auf eine Verfassungsänderung im Brandenburger Landtag zeigt sich die Koalition zuversichtlich für eine ausreichende Mehrheit. „Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit steht“, hieß es am Samstag aus Koalitionskreisen.

Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen und die oppositionelle Linke legen gemeinsam einen Antrag zu gendergerechter Sprache, zur Besetzung des Präsidiums und zum Kampf gegen Antisemitismus vor. Nach teils kontroversen Diskussionen haben sie sich auf Änderungen geeinigt und wollen sie am Dienstag vorstellen.

Die Koalition hat 60 Stimmen. Notwendig für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit, das sind 59 Stimmen. Der Landtag tagt vor der Sommerpause noch einmal voraussichtlich vom 22. bis 24. Juni.

Die Mehrheit könnte auch noch breiter werden. Die Freien Wähler mit fünf Abgeordneten lassen offen, ob sie den Plänen zustimmen. Alles sei noch im Fluss, sagte der Fraktionsvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida. „Wir setzen auf Gespräche.“ Die bisherigen Verhandlungen fanden ohne die größte Oppositionsfraktion AfD statt, die die Verfassungsänderung ablehnt.

SPD, CDU, Grüne und Linke wollen den Kampf gegen den Antisemitismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Neu ist, dass auch das Eintreten gegen Antiziganismus in die Verfassung aufgenommen werden soll.

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Als Antiziganismus wird Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze bezeichnet. Aufgenommen werden soll auch die Förderung jüdischer Kultur. Neu ist zudem das Ziel, die freundschaftlichen Beziehungen mit dem Nachbarland Polen zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Geplant ist auch, dass nicht mehr unbedingt die größte Oppositionspartei - also die AfD - einen Vizeposten erhält. Ein:e Vizepräsiden:tin oder soll künftig einer Oppositionsfraktion angehören.

An Vizepräsident Andreas Galau von der AfD gibt es nämlich Kritik der übrigen Fraktionen - unter anderem an dessen Amtsführung. Diese Änderungen waren teils umstritten auch innerhalb der Koalition, sind es aber nicht mehr.

Auch bei der geschlechtergerechten Sprache gab es eine Einigung nach kontroverser Diskussion. Nun soll es Formulierungen wie "Bürgerinnen und Bürger", "Einwohnerinnen und Einwohner", "jede Person" oder "alle Menschen" (statt: "jeder") geben, kein Binnen-I. (dpa)

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