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Ein Graffiti für bezahlbare Mieten am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg.

© dpa/ Jens Kalaene

Gentrifizierung in Berlin: Bezirk Neukölln erwirkt Vereinbarung zum Schutz von Mietern

Mehrere Monate kämpften die Anwohner der Braunschweiger Straße 51 um die Anwendung des bezirklichen Vorkaufsrechts. Nun hat der Bezirk eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer des Hauses geschlossen.

Lange sah es nach einem erneuten Scheitern des Vorkaufsrechts aus. Dies wird der Bezirk Neukölln nun auch tatsächlich nicht ausüben, stattdessen aber wurde nun mit dem Käufer des Hauses in der Braunschweiger Straße 51 eine Abwendungsvereinbarung geschlossen. Das teilte der zuständige Stadtrat für Stadtentwicklung Jochen Biedermann (Grüne) dem Tagesspiegel am Freitag mit. „Ich bin froh, dass wir eine Lösung für die Mieter gefunden haben. Sie bietet ein deutliches Mehr an Schutz“, sagte Biedermann. „Die Grundsätze der sozialen Stadtentwicklung finden sich in der Vereinbarung wieder“, so der Stadtrat weiter.

Die Parteien, der Bezirk und die luxemburgische Firma Albert Immo S.a.r.l., haben laut Biedermann zwar Stillschweigen über den Inhalt vereinbart. Doch in der Regel verpflichten sich die Käufer auf die Ziele der sozialen Stadtentwicklung, schließen eine baldige Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder hohe Mietsteigerungen etwa nach Modernisierungen aus. Im Gegenzug kann mit der Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung das Vorkaufsrecht nicht mehr ausgeübt werden. Es ist die dritte Vereinbarung dieser Art, die der Bezirk erwirkt hat.

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Die Mieter warben monatelang auch öffentlich um die Anwendung des bezirklichen Vorkaufsrechts, etwa auf Twitter und im Internet, trugen ihren Fall auch im Januar in der BVV Neukölln vor. „Es bleiben Zweifel, da wir den Inhalt der Vereinbarung nicht kennen. Für uns ist wichtig, dass wir zu fairen Konditionen wohnen können“, sagt Daniel Ospelt, einer der Mieter. „Für uns verbindet sich mit der Abwendungsvereinbarung schlicht die Hoffnung, nicht verdrängt zu werden.“

Der luxemburgische Käufer hatte das Haus bereits Anfang Dezember erworben. Der Bezirk bemühte sich seither, das Vorkaufsrecht für die Immobilie nahe dem S-Bahn-Ring anzuwenden. Kurz vor Ablauf der Frist, die am 8. Februar endete, legte Stadtrat Biedermann der Käuferseite eine Abwendungsvereinbarung zur Unterschrift vor. Die Firma erbat sich eine Fristverlängerung von zwei Wochen, die Bezirk und Käufer seither nutzten, um die Vereinbarung auszuhandeln.

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