zum Hauptinhalt
Gerhard Binkert leitete von 2011 bis zu seiner Pensionierung Ende Februar das größte Landesarbeitsgericht Deutschlands. Es ist für Berlin und Brandenburg zuständig.

© Doris Spiekermann-Klaas

Gerhard Binkert im Interview: „Betriebsbedingte Kündigung kann auch ein Vorwand sein, um jemanden loszuwerden"

Berlin hat Deutschlands größtes Arbeitsgericht. Gerhard Binkert ist als Gerichtspräsident gerade in Pension gegangen - und spricht im Interview über klagefreudige Angestellte, rachsüchtige Chefs und was ihn sonst noch beschäftigt hat

Von

Die Berliner Arbeitsgerichte machen mit ihren Fällen immer wieder bundesweit Schlagzeilen, etwa im Fall der Kassiererin Emmely oder bei einer Frau, die als „Whistleblower“ Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Was ist am Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hier in der Stadt so besonders?

Hier in der Hauptstadt bündeln sich gewisse Problemlagen. Es ist aber auch so, dass die Parteien sehr kompetent vertreten werden, es gibt fachlich sehr gute Anwälte. In Berlin wird auf hohem Niveau gestritten.

Welche Fälle haben Sie bewegt?

Die Kündigungen. Im Interesse der Medien stehen dabei meist die verhaltensbedingten Kündigungen, wie in den genannten Fällen. Für wichtiger aber halte ich Probleme mit betriebsbedingten Kündigungen, die auf unternehmerischen Entscheidungen beruhen und vor Gericht deshalb schwer angreifbar sind. Steckt wirklich ein betrieblicher Grund dahinter? Oder versucht man nur, auf diesem Weg jemanden loszuwerden? Manchmal steckt eben doch Missbrauch dahinter. Das versuchen wir aufzuspüren.

Sind Berlins Arbeitgeber da erfinderisch?

Nicht erfinderischer als andernorts auch. Arbeitgeber schöpfen die Möglichkeiten aus, die das Recht ihnen bietet. Wenn aber Regelungen gezielt umgangen werden, kann die Grenze erreicht sein.

Zeigt sich auch an den Fällen vor dem Arbeitsgericht ein Trend zu prekären Beschäftigungsverhältnissen?

Weniger. Leiharbeitnehmer klagen nicht, oft sind die prekär Beschäftigten gering qualifiziert. Das sind nicht die Leute, die vor Gericht ihr Recht durchsetzen wollen.

Wenn es immer mehr derart Beschäftigte gibt – sinken die Fallzahlen vor Gericht?

Die Zahlen sinken, in den letzten zehn Jahren um rund 30 Prozent. Anfang des Jahrtausends sind sehr viele Arbeitsplätze abgebaut worden. Danach haben die Arbeitgeber sehr verhalten eingestellt. Und entsprechend mussten sie auch nur verhalten kündigen.

Sie waren hier 30 Jahre am Gericht. Was war früher anders?

Wir prüfen bei Kündigungen die soziale Rechtfertigung. Das ist gleich geblieben. Geändert aber hat sich die Vehemenz, mit der gestritten wird. Prozesse sind nicht am Bundesarbeitsgericht zu Ende, Urteile von dort werden nicht einfach akzeptiert. Es heißt dann: Als nächstes gehe ich zum Europäischen Gerichtshof. Europäisches Recht spielt in vielen Verfahren eine Rolle. Das wissen Arbeitgeber wie Gewerkschaften, gerade hier in Berlin. Es wird dann schnell sehr grundsätzlich.

Im Fall der Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof anders als die Berliner Richter. Werden Angestellte, die auf Missstände hinweisen, genug geschützt?

Es kommt auf den Einzelfall an. Ging es eher um die Missstände? Oder sollte mit der Strafanzeige der Arbeitgeber in die Ecke gedrängt werden? Strafanzeigen, die auf unwahren Angaben beruhen, können eine Kündigung rechtfertigen. Die Beweisaufnahme hier hat ergeben, dass die Anzeige eher ein Racheakt war. Das hat der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof dann anders bewertet, die Anzeige sei redlich gewesen. Man hat den Sachverhalt geändert, die rechtliche Sichtweise ist im Grunde dieselbe. Ich glaube nicht, dass wir mit der Meinungsfreiheit hier leichtfertig umgegangen sind.

Bundesweit beachtet wurde zuletzt der Fall einer Muslimin, die auf Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) Schadensersatz bekam. Ein Zahnarzt hatte sie für eine Ausbildung abgelehnt, weil sie ein Kopftuch trug. Häufen sich diese Fälle?

Im Gegenteil. Bei Einführung des AGG hatte man geglaubt, es käme eine Flutwelle auf die Gerichte zu. Von rund 20 000 Fällen, die 2012 eingegangen sind, ging es in 26 um Diskriminierung. Und dann dreht es sich regelmäßig um Diskriminierung wegen des Alters. Dieses Merkmal ist das Neue im Recht. Dass Menschen nicht wegen ihrer Religion oder sexuellen Identität diskriminiert werden dürfen, war schon länger so.

Kürzlich wurde über Sexismus diskutiert.

Sexuelle Belästigung kommt vor, aber eher im Randbereich. Das Bundesarbeitsgericht ist sehr rigide. Bei einem 58-jährigen, der 30 Jahre im Betrieb war und der deswegen aufgefallen war, wurde die fristlose Kündigung umstandslos bestätigt. Die Betriebe können hier also durchgreifen. Meistens aber geht es eher um Mobbing. Und das sind schwierige Fälle. Manche Arbeitsrechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert.

Erscheint Ihnen das überzogen?

Die Empfindlichkeit für solche Themen hat zugenommen. Sicher auch die Bereitschaft, etwas zu skandalisieren. Die Anliegen von Arbeitnehmern finden großes Gehör in der Öffentlichkeit. Ich will nicht beurteilen, was angemessen ist. Aber es zeigt sich, dass seit Jahren um dieselben Themen aus wechselnden Perspektiven gestritten wird. Stress am Arbeitsplatz zum Beispiel gab es immer schon. Ist er heute wirklich schlimmer? Mobbing gab es auch, nur hatte man keinen Begriff dafür. Als der Anspruch auf Teilzeit eingeführt wurde, galt das als Errungenschaft. Heute heißt es, Teilzeit sei eine Hürde für die Gleichstellung der Frau. Hinter allem stecken gesellschaftliche Debatten. Für den Alltag im Arbeitsrecht spielt das alles eine untergeordnete Rolle.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false