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Berlin: Gericht: Beschlagnahme war rechtens, da das Geld wahrscheinlich für illegale Zigaretten bestimmt war

Gescheitert ist der Versuch eines mutmaßlichen vietnamesischen Zigarettenhändlers, die Herausgabe von 155 000 Mark beschlagnahmten Geldes vor Gericht zu erzwingen. Das Geld sei zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr zu Recht beschlagnahmt worden, entschied am Mittwoch die 1.

Gescheitert ist der Versuch eines mutmaßlichen vietnamesischen Zigarettenhändlers, die Herausgabe von 155 000 Mark beschlagnahmten Geldes vor Gericht zu erzwingen. Das Geld sei zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr zu Recht beschlagnahmt worden, entschied am Mittwoch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts.

1997 fand die Polizei bei einer Verkehrskontrolle im Kofferraum des Vietnamesen Linh R. 155 000 Mark. Laut Polizeiprotokoll gaben R., der nicht Halter des Wagens war, und sein Beifahrer an, nichts über die Herkunft des Geldes zu wissen. Dennoch stellte R, der nach Auskunft seines Anwalts Hartmut Balzer einer der Drahtzieher des illegalen Zigarettenhandels in Berlin war und sich vor einem internationalen Haftbefehl nach Vietnam geflüchtet hat, einen Antrag auf Herausgabe der Summe nebst vier Prozent Zinsen. Sein Mandant habe bei der Kontrolle durchaus seine Ansprüche geltend gemacht, trug der Anwalt vor. Obwohl er den Anspruch von R. nachgewiesen habe, sei dies vom Gericht ignoriert worden, begründete Balzer die Klage.

Dass R. im "Besitz" der 155 000 Mark war, erkannte letztlich auch das Gericht an. Es stammt jedoch nach seiner Ansicht aus den kriminellen Machenschaften des Vietnamesen. Deshalb habe es die Polizei aufgrund des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Gefahrenabwehr rechtmäßig beschlagnahmt, begründete die 1. Kammer ihr Urteil.

wik

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