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Berlin: Gericht billigt Versetzung in Stellenpool

Berlin - Drei Beamte des Landes Berlin sind gestern vor dem Oberverwaltungsgericht mit ihren Berufungsklagen gegen ihre Versetzungen in den sogenannten Stellenpool gescheitert. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde in zwei Fällen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Berlin - Drei Beamte des Landes Berlin sind gestern vor dem Oberverwaltungsgericht mit ihren Berufungsklagen gegen ihre Versetzungen in den sogenannten Stellenpool gescheitert. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde in zwei Fällen die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dem Stellenpool werden seit 2004 all jene Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zugeordnet, deren Stellen überflüssig geworden sind und wegfallen sollen. Meistens arbeiten die Beschäftigten zunächst dennoch in ihren alten Dienststellen weiter.

Laut Gericht widersprachen die Versetzungen nicht den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, auf die sich die Kläger beriefen. Obwohl sie ihre Stammstelle verlören, seien sie angemessen beschäftigt. Die Versetzung sei nur vorübergehend und solle dazu dienen, die Betroffenen auf eine dauerhafte Stelle zu vermitteln. Für die Senatsfinanzverwaltung ist die Entscheidung ein großer Erfolg, da das Gericht nun in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit der Behörde bestätigt hat. Geklagt hatten die Leiterin eines Standesamtes und ein Gruppenleiter in einem Bezirksamt, deren Stellen Anfang 2001 weggefallen waren. Das dritte Verfahren hatte eine Finanzamts-Angestellte angestrengt.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die den Beamten Rechtsschutz gibt, will beim Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Nur ein Bruchteil der Beschäftigten sei mithilfe des Pools auf neue, feste Stellen vermittelt worden, sagte Verdi-Chefin Susanne Stumpenhusen.

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