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Berlin: Gericht entscheidet für Rechtsextreme

„Republikaner“ gewinnen gegen Verfassungsschutz

Von Frank Jansen

Die rechtsextremen „Republikaner“ haben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen späten Sieg errungen. Die Richter entschieden gestern, dass die Erwähnung der Partei durch den Berliner Verfassungsschutz im Jahresbericht 1997 rechtswidrig war. Die Innenverwaltung habe mit den damaligen Erkenntnissen über das „Gesamtbild der Partei“ keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten belegen können. Die Reps hatten gegen die Erwähnung im Bericht geklagt. Das OVG bestätigte nun ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 1998. Dagegen hatte die Senatsverwaltung für Inneres Berufung eingelegt.

Der Verfassungsschutz reagierte gestern gelassen. Das Urteil beanstande lediglich die Nennung der „Republikaner“ im Berichtsjahr 1997, betonte Behördensprecher Claus Guggenberger. Dem Verfassungsschutz sei es freigestellt, sich weiter mit den Reps „angemessen zu beschäftigen“. Insofern könne die Behörde „mit dem Urteil gut leben“. Die Aktivitäten der Reps werden auch im aktuellen Jahresbericht ausführlich dargestellt. Da wird der Partei bescheinigt, sie schüre Überfremdungsängste. Auch in den Jahren zuvor hatte der Nachrichtendienst die Reps erwähnt – wie andere Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt in Köln. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zudem 2001 die Nennung der Reps durch das Bundesamt im Bericht 2000 als rechtmäßig bezeichnet.

Die Vizechefin der Reps, Uschi Winkelsett, kündigte nach dem OVG-Urteil an, es würden weitere Klagen wegen der Erwähnung der Partei in Verfassungsschutzberichten geprüft.

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