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Berlin: Gericht entscheidet über Mandate

Das Landesverfassungsgericht wird heute darüber verhandeln, wem zwei umstrittene Mandate im Abgeordnetenhaus zustehen. Nach der Wahl am 17.

Das Landesverfassungsgericht wird heute darüber verhandeln, wem zwei umstrittene Mandate im Abgeordnetenhaus zustehen. Nach der Wahl am 17. September 2006 wurden dem Charlottenburger CDU-Kandidaten Helmut Heinrich und der Steglitzer FDP-Kandidatin Sylvia von Stieglitz jeweils ein Sitz im Landesparlament zugesprochen. Aber der Landeswahlausschuss verteilte am 5. Oktober die Mandate neu. Statt der beiden genannten Politiker kamen Christian Gräff (CDU) aus Marzahn-Hellersdorf und Mirco Dragowski (FDP) aus Tempelhof-Schöneberg ins Abgeordnetenhaus.

Der CDU-Mann Gräff wurde wenig später Bezirksstadtrat. Für ihn rückte der Parteifreund Carsten Wilke nach. Jetzt stehen die Mandate, die Wilke und der FDP-Politiker Dragowski innehaben, wieder zur Disposition. Denn es ist nicht auszuschließen, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung des Landeswahlausschusses einkassiert. Immerhin haben die Kläger Heinrich und von Stieglitz schweres juristisches Geschütz aufgefahren. Ihr Rechtsvertreter ist der renommierte Anwalt und Verwaltungsrechts-Experte Klaus Finkelnburg, der bis 1999 Präsident des Landesverfassungsgerichts war.

In der Sache geht es darum, wie die Ausgleichsmandate den Bezirkslisten der Parteien zugeordnet werden. Das Landeswahlgesetz und die Wahlordnung legen dies nicht eindeutig fest. Mit einem Urteil des Verfassungsgerichts im Streit um das komplizierte Berliner Wahlrecht ist heute noch nicht zu rechnen. za

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