zum Hauptinhalt
Renate Künast, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen.

© Karlheinz Schindler/dpa

Update

Gericht hält vulgäre Pöbelei für rechtmäßig: Künast will gegen Urteil zu Facebook-Beleidigung vorgehen

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast wurde in derber Sprache auf Facebook beleidigt. Das Berliner Landgericht entschied nun: Das war zulässig.

Von

In erster Linie sind Beleidigungen strafbar. Nach einem Urteil des Berliner Landgerichts scheint es im Netz jedoch erhebliche Grauzonen zu geben. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hatte wegen öffentlicher Beleidigungen auf Facebook geklagt.

Die Berliner Morgenpost berichtete nun über das Urteil. Die Entscheidung des Gerichts: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19).

Grünen-Politikerin Künast wollte vor dem Gericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten des Kommentators herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten zu können. Dieser schrieb unter dem Namen „Andreas Goebel“. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider erklärte im Gespräch mit der „Morgenpost“: „Möglicherweise ist das der Klarname, aber um tatsächlich einen Bezug zu einer echten Person herzustellen, haben wir zu wenig Daten.“

Für 21 weitere Facebook-Nutzer sollte ebenfalls die Herausgabe der Daten erreicht werden, da sie die Politikerin mit ähnlich drastischen, zumeist aus der Fäkalsprache stammenden Attributen titulierten und zu einem überwiegenden Teil erkennbar der AfD nahestehen.

Laut des Beschlusses handelt es sich in allen Fällen jedoch nicht um Beleidigungen, sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es weiter im Urteil, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Dieses Urteil ist völlig unverständlich, solche Beleidigungen muss selbstverständlich niemand hinnehmen ... aber ... es geht nicht nur um Fr. Künast. Allgemein kann man beobachten, dass in der Gesellschaft die akzeptierte Form der Auseinandersetzung unsachlicher und beleidigender geworden ist.

schreibt NutzerIn baltar

Anwalt: „Berliner Gericht fährt eine sehr eigenwillige Linie“

Künasts Anwalt Riemenschneider erklärte dagegen: „Die Aussage „drecks Fotze“ ist eine strafbare Beleidigung, die sich in unserer Gesellschaft keine Person sanktionslos bieten lassen muss.“

Der Anwalt hat schon häufiger Journalisten und Politiker in Verfahren gegen Hassrede im Netz vertreten. Er hat bereits Erfahrungen mit den Berliner Richtern und sagte: „Das Berliner Gericht fährt eine sehr eigenwillige Linie.“

Wie der Tagesspiegel am Donnerstag von Riemenschneider erfuhr, habe Künast sich entschieden, Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts einzureichen.

Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. „Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall geht nun vor das Kammergericht.

Kommentare durch Posting eines rechten Aktivisten ausgelöst

Auslöser der Kommentare, die zum Prozess führten, war ein mittlerweile gelöschter Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März, der sich auf einen „Welt“-Artikel beruft. Darin nahm er Bezug auf eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 1986.

Eine grüne Fraktionskollegin von Künast sprach damals zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren.

Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ In seinem Facebook-Post hatte Liebich hat diese Aussage um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt. Nach Auffassung des Berliner Landgerichts war dies zulässig: Da sich Künasts Zwischenruf ebenfalls im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, „ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“.

Künasts Anwalt erklärte, dass der „Welt“-Artikel den Zusammenhang des Zwischenrufs nur bruchstückhaft wiedergebe. „Pädophilie beziehungsweise Geschlechtsverkehr mit Kindern“ werde von Frau Künast zu keinem Zeitpunkt „befürwortet, gutgeheißen oder akzeptiert“.

Im Netz sorgte der Beschluss für zahlreiche aufgebrachte Reaktionen. Berlins Staatssekretärin Sawsan Chebli nahm in ihrem Tweet auf eigene Erfahrungen Bezug: „Da kann ich dir ein Lied von singen. Es gibt einen Typen, der ständig gegen mich hetzt, mich übelst beleidigt u. offen sagt: ,Frau Chebli, ich freue mich über Ihre Anzeige.‘ Ich zeige ihn dann an, er postet es, weil er sich so sicher ist, dass er gewinnt.“ Die Bundessprecherin der Grünen Jugend Ricarda Lang twitterte: „Dieses Urteil zu @RenateKuenast ist ein schlechter Witz und ein fatales Signal für alle Frauen, die im Netz bedroht und beleidigt werden.“.

Zur Startseite