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Berlin: Gericht macht den Steg reif

Nach einem Ortstermin am Halensee entscheiden die Verwaltungsrichter, dass der Uferweg planmäßig weitergebaut werden darf

Der Vertreter des Rechtsamtes von Charlottenburg-Wilmersdorf ist schon bei der Ankunft durchgeschwitzt, denn er ist mit dem Fahrrad zur Gerichtsverhandlung an den Halensee gekommen. Sein Kollege vom Umweltamt ist mit dem Auto da und deshalb frischer, zumindest anfangs. Um zehn am Freitagvormittag sind dann alle Beteiligten vor dem Grundstück von Horst S. versammelt, sodass der Richter Michael Richter vom Verwaltungsgericht die Verhandlung eröffnen kann. Es geht um den halb fertigen Steg, der eines Tages zu einem 300 Meter langen Uferwanderweg gehören soll und dessen Bau Horst S. verhindern will. Wegen des Stegs hat er gegen das Bezirksamt geklagt – und zugleich betont, dass er gegen einen optisch unauffälligeren Weg an Land im unteren Bereich seines Hanggrundstücks nichts einzuwenden hätte. Per Eilantrag hat er die Arbeiten stoppen lassen, sodass bisher nur eine Doppelreihe mächtiger Metallpfähle im trüben Wasser vor seinem Grundstück steht.

„Dann gehen wir mal runter“, sagt Richter Richter und scherzt, dass es ja gut sei, dass schon ein bisschen was von dem Weg vorhanden ist – nämlich eine Treppe neben dem Hanggrundstück von Horst S., die zum See und einem weiteren Mini-Teilstück des Weges führt.

Unten erklärt der Mann vom Rechtsamt, dass das Land sich „jahrzehntelang bemüht“ habe, einen Weg an Land zu errichten. Letztlich seien die Verhandlungen mit Horst S. an dessen Preisvorstellung gescheitert, die weit über dem Betrag lag, den das Amt auf Basis eines Gutachtens zu zahlen bereit gewesen sei. Es sei Horst S. gewesen, der die Verhandlungen für beendet erklärt habe. Der Steg sei also Plan B.

Der Richter mag kaum glauben, dass Horst S. ein Weg direkt vor seinem Haus lieber wäre als der weiter entfernte Steg. Horst S. verweist auf den Seeblick. Sein Anwalt ergänzt, ein Steg locke Angler an, die dann an dieser ziemlich tiefen Stelle des Sees mit Bierkiste und Kofferradio kampieren dürften. Auch gelange Horst S. im Fall des Stegs mit seinem kleinen Boot kaum noch ins Wasser.

Das kommt dem Mann vom Rechtsamt recht. Mehrfach betont er den Schutz des Röhrichts – bis der Richter seinen Blick über das schilflose Ufer schweifen lässt und fragt: „Welches Röhricht?“ Das künftige Röhricht, sagt der Rechtsamtsmann.

Ob eine Tür im seeseitigen Zaun des Grundstücks ein Kompromiss wäre?, fragt das Gericht. Nein, erwidern die Bezirksamtsvertreter. Die Zäune seien zwar auf Wunsch der Anwohner errichtet worden, aber eine Tür gebe es so einfach nicht. Auch Horst S. ist skeptisch.

Die Verhandlung ist inzwischen in den Schatten eines Baumes verlegt worden, aber die Diskussion bleibt hitzig und die Sache verworren, da beide Parteien auf frühere Schriftsätze verweisen. Also keine gütliche Einigung. Der Richter stellt eine Entscheidung für den Nachmittag in Aussicht. Zuvor habe die Kammer am Verwaltungsgericht aber noch vier andere Fälle zu verhandeln.

Wann am Nachmittag?, fragen die Reporter. Nicht nach 16 Uhr, lässt der anwesende Pressesprecher durchblicken. Einen Zusammenhang mit der Eröffnung der Fußball-WM dementiert er nicht.

Um 15.57 teilt das Gericht mit, dass der Steg gebaut werden darf. Die Einwände des Klägers seien nicht überzeugend, da er zugleich einen Landweg akzeptieren würde. Zudem liege sein Haus zehn Meter über dem Wasser, sodass sein Seeblick nicht verbaut werde. Dann beginnt die Fußball-WM. Stefan Jacobs

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