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Berlin: Gericht soll Stasi-Vorwurf klären

Frauenbeauftragte weist Spitzeltätigkeit zurück, Bezirk verteidigt ihre Kündigung

Der Streit dreht sich um 20 kopierte Seiten – voller Abkürzungen und teilweise schlecht leserlich. Aus Sicht des Bezirks Tempelhof-Schöneberg reichen die kürzlich veröffentlichten Aktenauszüge der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen aus, um die langjährige Frauenbeauftragte des Bezirks der Tätigkeit als Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der DDR-Staatssicherheit in West-Berlin zu bezeichnen und ihre Kündigung zu rechtfertigen. Aus Sicht der Betroffenen, der einstigen AL- Politikerin Dagmar Birkelbach, handelt es sich um eine einseitige Fehlauslegung unvollständiger Akten, die ihren Ruf und ihre berufliche Existenz vernichtet hat. Niemals habe sie für die Stasi gearbeitet.

Am Dienstag trafen beide Seiten vor dem Arbeitsgericht zu einer Güteverhandlung zusammen. Der Leiter des bezirklichen Rechtsamtes, Volker Claus, hält die Stasi-Akten, in denen Birkelbachs Name zu finden ist, für ausreichend, um die Kündigung zu begründen. Birkelbachs Anwalt hingegen, Dieter Elken, sieht eine IM-Tätigkeit durch die Akten als nicht bewiesen an. Darin fänden sich „Hinweise, aber keine Beweise“. Auch habe der Bezirk ignoriert, dass es sachliche Fehler und nicht eindeutige Abkürzungen in den Akten gebe. Da eine gütliche Einigung unmöglich war, muss jetzt das Gericht entscheiden, voraussichtlich im Frühjahr sieht man sich dort wieder.

Für den DDR-Forscher Jochen Staadt von der Freien Universität ist der Fall exemplarisch für die begrenzte Aussagekraft derartiger Stasi-Dokumente: Akten wie die von Birkelbach seien „Indizien“, die eine tiefere Prüfung erfordern. „Automatisch folgern, dass jemand IM war, kann man daraus aber nicht.“ lvt

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