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Berlin: Gericht stärkt privaten Rettungsdienst

Private Anbieter für Rettungs- und Krankentransporte können sich jetzt Hoffnung darauf machen, möglicherweise bald in Berlin an der Notfallrettung beteiligt zu werden. Denn vor Gericht haben die privaten Unternehmen Ambulanzteam und Gorris einen Teilerfolg errungen.

Private Anbieter für Rettungs- und Krankentransporte können sich jetzt Hoffnung darauf machen, möglicherweise bald in Berlin an der Notfallrettung beteiligt zu werden. Denn vor Gericht haben die privaten Unternehmen Ambulanzteam und Gorris einen Teilerfolg errungen. Am Montag wurde das Urteil des Verwaltungsgericht öffentlich gemacht: „Dieses besagt, dass es einen erhöhten Bedarf an Rettungsdiensten gibt und die Senatsverwaltung für Inneres neu darüber entscheiden muss“, sagt Gerichtssprecher Stephan Großkurth.

Bislang ist die Notfallrettung in Berlin laut Gesetz der Feuerwehr sowie Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder Johannitern vorbehalten – und auch der Bundeswehr.

„Es gibt ganz klar einen gesteigerten Bedarf“, sagt der Vorsitzende des Landesverbandes Private Rettungsdienste und Chef des Ambulanzteams, Matthias Rack. Er weist auf die regelmäßigen Klagen hin, dass die Feuerwehr es häufig nicht schafft, zu den vorgegebenen Zeiten am Unfallort zu sein – in der Innenstadt liegt diese bei sieben, in den Außenbezirken bei zwölf Minuten.

„Der Ball liegt jetzt bei der Innenverwaltung. Wir warten deren Begründung ab“, sagt Rack. Bislang hatte die Behörde eine Beteiligung Dritter abgelehnt. Die Innenverwaltung hat auch die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils Berufung einzulegen. „Dann sehen wir uns in ein paar Jahren vor dem Oberverwaltungsgericht wieder“, sagt Rack. Er betont, dass es den Privaten vor allem um eine „Gleichbehandlung“ in dem lukrativen und stark umkämpften Markt gehe. „Wir bezahlen beispielsweise Gewerbesteuer, die Hilfsorganisationen müssen dies nicht tun, obwohl wir genau dieselbe Arbeit leisten“, sagt er. Zudem erhält die Feuerwehr für pro Rettungswageneinsatz 281 Euro. Hilfsorganisationen bekommen weniger. Nun sind also der neue Innensenator Frank Henkel (CDU) und seine Behörde gefragt, den vom Gericht festgestellten Mehrbedarf für die Notfallrettung zu überprüfen. tabu

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