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Berlin: Gericht wies Klage gegen Stellenpool ab

Auch Beamte dürfen in den zentralen Stellenpool des Landes Berlin versetzt werden. Das Verwaltungsgericht wies gestern die Klage der früheren Leiterin des Standesamts in Marzahn ab.

Auch Beamte dürfen in den zentralen Stellenpool des Landes Berlin versetzt werden. Das Verwaltungsgericht wies gestern die Klage der früheren Leiterin des Standesamts in Marzahn ab. Nach der Fusion mit Hellersdorf war die verbliebene Stelle mit der Kollegin aus dem ehemaligen Nachbarbezirk besetzt worden. Die Klägerin wurde dem Personalüberhang zugeordnet, mehrfach umgesetzt und arbeitete zuletzt in einem Sozialamt. Im Juni 2004 wurde sie in den Stellenpool versetzt.

Zusammen mit diesem Fall musste sich das Verwaltungsgericht noch mit drei anderen, vergleichbaren Klagen befassen. Ein Verfahren wurde gestern vertagt, eine Klage wurde zurückgezogen, und im dritten Fall hatte die Behörde einen Fehler gemacht – ihr Bescheid beruhte auf falschen Daten. Sie hob noch während der Verhandlung die Zuweisung an den Stellenpool auf. Im Fall der früheren Standesbeamtin entschieden die Richter, dass die Versetzung von Beamten in den Stellenpool weder gegen das Beamtenrechtsrahmengesetz noch gegen die Grundsätze des Beamtentums verstoßen. Der Anspruch auf eine „amtsangemessene Beschäftigung“ werde nicht verletzt. Das gericht hat auch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Konstruktion des Stellenpools. Was ist der Stellenpool der Berliner Verwaltung? Sein offizieller Name ist „zentrales Personalüberhangmanagement“. Dort werden die Beamten, Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes verwaltet, für die es keinen Job mehr gibt. Da man ihnen nicht kündigen kann, sie aber auch nicht untätig herumsitzen sollen, werden sie aus dem Stellenpool auf freie Stellen in der Verwaltung vermittelt. 1700 Personen sind derzeit in dem Pool, 1200 weitere sollen bis Jahresende dazukommen. Ein Drittel sind Beamte. Das Ganze dient dazu, den Berliner Haushalt zu entlasten und die Verwaltung schlanker zu machen. fk/za

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