zum Hauptinhalt

Gerichtsbeschluss: Bezirksamt muss Auskunft über Buschkowskys Buch-Mitarbeiter geben

Neuköllns Bezirksamt muss Auskunft darüber geben, ob Beamte oder Angestellte an Buschkowskys Buch mitgearbeitet haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin auf einen Antrag des Tagesspiegels.

Das Bezirksamt von Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) muss darüber informieren, wie viele amtliche Mitarbeiter für dessen Buch "Neukölln ist überall" im Nebenjob tätig geworden sind. Ferner muss das Bezirksamt mitteilen, ob die Jobs außerhalb der amtlichen Arbeitszeit geleistet wurden. Buschkowsky hatte Auskünfte dazu mit dem Hinweis verweigert, er beabsichtige nicht, Fragen „als Privatmann“ zu beantworten. Sollte er Mitarbeiter des Amts für Nebenjobs bezahlt haben, falle dies in seine Privatsphäre. Gegen den Beschluss will das Bezirksamt Beschwerde einlegen, teilte Buschkowskys Stellvertreter Falko Liecke (CDU) am Donnerstag mit.

Die Richter urteilten, es handele sich nicht ausschließlich um eine Privatangelegenheit von Bediensteten, weil die Auskünfte auch Verwaltungshandeln beträfen. Dem Bezirksamt seien die Jobs anzuzeigen gewesen und es habe „auch darüber zu wachen gehabt, dass derartige Nebentätigkeiten nur zu dienstrechtlich jeweils zulässigen Zeiten ausgeübt wurden“. Ein Eilbeschluss sei ausnahmsweise gerechtfertigt, weil das Buch sowie die Nebeneinkünfte von Politikern in der Öffentlichkeit aktuell diskutierte Themen seien.

Buschkowsky ist selbst Beamter auf Zeit und hatte sein Vorhaben bei der Senatskanzlei von Klaus Wowereit (SPD) anzeigen müssen. Von dem Erfolgsbuch sind mittlerweile 170.000 Exemplare verkauft. Entstanden ist es jedenfalls in Teilen im Bezirksamt, da Buschkowsky das Land Berlin nach eigenen Angaben für die Nutzung von Büromitteln mit 625 Euro entschädigt hat.

Ob er Amtsmitarbeiter privat dazu veranlasst hat, für ihn zu recherchieren oder sogar an dem Werk mitzuschreiben, ist offen. Der Bürgermeister äußert sich nicht. Nach Ansicht des Gerichts könne man jedoch aus den bisherigen Mitteilungen des Bezirksamts „den Eindruck bekommen, dass einer oder mehrere Mitarbeiter des Bezirksamts solche Nebentätigkeiten tatsächlich verrichteten.“

Buschkowsky hatte sich vor Gericht zudem damit verteidigt, die Auskünfte machten etwaige Mitarbeiter identifizierbar. Auch dieses Argument traf bei den Richtern auf Unverständnis. Schließlich seien auf den Internetseiten des Bezirksamts nur wenige Personen namentlich benannt. Wer ihm bei seinem Buch geholfen habe, könne daraus nicht gefolgert werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false