zum Hauptinhalt
SPD-Politiker Florian Pronold.

© Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gerichtsbeschluss zur Bauakademie: Pronold darf Direktorenstelle vorerst nicht antreten

Mitwerber haben geklagt - am Dienstag entschied das Arbeitsgericht Berlin: Florian Pronold darf zunächst nicht Direktor der Berliner Bauakademie werden.

Der SPD-Politiker Florian Pronold darf das Amt als Direktor der Berliner Bauakademie vorerst nicht antreten. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin am Dienstag und erließ eine einstweilige Verfügung. Dabei verhandelte es die erste von zwei Klagen gegen Pronolds Berufung.

Das Gericht gab in der Verhandlung am Dienstag Kläger Philipp Oswalt, Architekturprofessor aus Kassel, der von 2009 bis 2014 die Stiftung Bauhaus Dessau leitete, recht. Es ging um die Frage, ob Oswalt als Kläger Anspruch darauf hat, dass die Stellenbesetzung gestoppt und seine Bewerbung neu berücksichtigt wird. Zudem habe Oswalt laut Gericht geltend gemacht, dass Pronold die in der Stellenbeschreibung angegebene Qualifikation fehle.

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Klägers. Die Direktorenstelle der Bauakademie dürfe vorerst nicht mit Pronold besetzt werden. Zuvor müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob bei der Besetzung der Stelle ein Auswahlfehler unterlaufen sei.

[Bauthemen finden Sie auch in unseren Leute-Newslettern aus den Berliner Bezirken, die es hier kostenlos gibt: leute.tagesspiegel.de]

Das Gericht berief sich dabei Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach jeder Bewerber auf Stellen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren habe und bei der Auswahl die sogenannte Bestenauslese vorgeschrieben ist. Wann es zu diesem Hauptsacheverfahren kommt, ist noch offen.

Der Kläger lieferte Hinweise, dass das Auswahlverfahren nicht rechtens gelaufen sein könnte

Die Bundesstiftung Bauakademie sollte darlegen, wie das Auswahlverfahren abgelaufen ist - tat dies aber nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend. Zugleich lieferte der Kläger nach Ansicht des Gerichts hinreichende Anhaltspunkte darauf, dass bei der Auswahl nicht alles rechtens abgelaufen sein könnte.

Pronold kann gegen die Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht Berufung einlegen. Am Donnerstag verhandelt das Arbeitsgericht die Klage eines weiteren unterlegenen Bewerbers auf den Posten des Direktors der Berliner Bauakademie. Auch dieser hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Pronolds Amtsantritt beantragt.

Pronold war von 2013 bis 2018 als Staatsekretär im Umweltministerium für Fragen der Bau- und Stadtentwicklung zuständig. Im November vergangenen Jahres hatten rund 180 Architekten, Kuratoren und Museumsdirektoren mit einem offenen Brief gegen die Ernennung des 47-Jährigen protestiert. Sie bemängelten seine Qualifikationen sowie die Intransparenz des Auswahlverfahrens.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false