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Ein junger Mann im "Blauhemd" der Freien Deutschen Jugend. Das FDJ-Symbol ist Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Deshalb stehen nun zwei Männer vor Gericht, die vergangenen Sommer mit den Hemden vor der Gedenkstätte Berliner Mauer auftauchten.

© dpa

Gerichtsprozess in Berlin: Streit um das Tragen des FDJ-Symbols

In Berlin stehen zwei Männer wegen des Tragens blauer Hemden mit dem Symbol der Freien Deutschen Jugend vor Gericht. Bundesweit soll die in Westdeutschland 1954 verbotene FDJ einige hundert Mitglieder haben. Ob das Tragen des Symbols strafrechtlich zu verfolgen ist, scheint umstritten.

Zwei „Blauhemden“ verursachten Aufsehen. Als Aktivisten der Freien Deutschen Jugend (FDJ) wollten die Männer zu einem Prozess, um sich gegen Strafbefehle zu wehren. Doch am Eingang zum Kriminalgericht Moabit scheiterten sie zunächst. Es lag an den blauen Hemden. Denn auf dem linken Ärmel prangte das FDJ-Symbol. Das Zeichen sei verboten, kein Einlass in so einem Aufzug, beharrten die Justizwachtmeister. Um das Wappen geht es in dem Verfahren.

Michael W. und German L., 38 und 28 Jahre alt, standen am Mittwoch wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation vor einem Amtsrichter. Hintergrund ist das Tragen des FDJ-Symbols am 13. August 2012 vor der Gedenkstätte Berliner Mauer. Das Wappen ist mit einem „Ost-West-Problem“ behaftet. Die FDJ in Westdeutschland ist seit 1954 als verfassungswidrig verboten. Der einstige Staatsjugendverband der DDR ist davon nicht betroffen. Doch die Symbole sind im Prinzip gleich. Die beiden Aktivisten wurden angezeigt und sollten eine Strafe von je 2700 Euro zahlen.

An der Schleuse wurde es hitzig. Die „Blauhemden“ wollten die „Uniform“ nicht ablegen. Polizisten kamen, beschlagnahmten die Hemden. In Shirts saßen die Männer sowie ihre mehr oder weniger ergrauten Unterstützer dann im Saal. Bundesweit soll die FDJ einige hundert Mitglieder haben. Ob das Tragen des Symbols strafrechtlich zu verfolgen ist, scheint umstritten. Eine 50-jährige Zuhörerin sagte, sie sei 1991 in München freigesprochen worden. Der Berliner Prozess kam nicht weit: Die Angeklagten lehnten den Richter als befangen ab. Es wird einen neunen Termin geben.

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