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Die wegen Mordes angeklagten Marvin N. (2.v.l.) und Hamdi H. (5.v.l.) stehen in einem Verhandlungssaal des Kriminalgerichts in Moabit. (Archiv)

© dpa

Gerichtsprozess in Berlin: Verkehrspsychologin belastet Ku'damm-Raser

Hamdi H. ist angeklagt, bei einem illegalen Autorennen am Ku'damm einen Menschen getötet zu haben. Eine Psychologin beurteilte nun: „Er hat sich maßlos überschätzt.“

Je länger die Gutachterin spricht, desto sturer blickt Hamdi H. vor sich auf die Tischplatte. Es ist auch nicht gerade schmeichelhaft, was der Angeklagte da über sich hören muss. Er wirke labil und leide an massiver Selbstüberschätzung, sagt die Züricher Verkehrspsychologin Jaqueline Bächli-Biétry. Außerdem suche der 27-Jährige stets bei anderen die Schuld. Er sei definitiv nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Hamdi H. wird vorgeworfen, sich im Februar 2016 mit dem ebenfalls angeklagten Marvin N. ein illegales Autorennen über die Tauentzienstraße geliefert und dabei einen 69-jährigen Unbeteiligten zu Tode gefahren zu haben. Bei ihren Gesprächen habe der Angeklagte extrem freundlich und zuvorkommend gewirkt, sagt Bächli-Biétry. Mit einem IQ von 94 bewege er sich „im unteren Normbereich“.

Die Psychologin glaubt, H.s Rennleidenschaft sei auf seine geringen Lebensperspektiven zurückzuführen: Nach schwieriger Kindheit und abgebrochener Lehre habe er ein Mittel gebraucht, sein niedriges Selbstwertgefühl künstlich zu überhöhen. Das habe er in seinem gefährlichen Fahrstil gefunden – weil es dafür von anderen Rasern Lob gab. H.s Behauptung, er könne sich an das Rennen über die Tauentzienstraße nicht erinnern, hält die Psychologin für unwahrscheinlich. Und: „Er realisiert bis heute nicht, dass er einen schweren Fehler begangen hat.“ Einen Tötungsvorsatz habe der Angeklagte aber sicher nicht gehabt.

Hamid H. verschuldete bereits vier Unfälle

Zudem irritiert die Gutachterin, dass Hamdi H. für seine früheren Vergehen – er hatte bereits vier Unfälle verschuldet und 19 Ordnungswidrigkeiten begangen – so milde bestraft worden sei. In der Schweiz hätte H. dafür lange Fahrverbote erhalten. „Aus der Lernpsychologie wissen wir, dass zu geringe Urteile verheerende Effekte haben. Der Täter macht dann immer weiter.“ Bei H. hätte man lange vor der Tat therapeutisch eingreifen müssen. Ebenso wundert sie sich, dass die genaue Geschwindigkeit, mit der beide Angeklagte über Rot fuhren, nicht dokumentiert wurde. „In Zürich haben wir Tempomesser an den Ampeln. Warum hat Berlin das nicht?“

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