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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Gerichtsurteil in Berlin-Brandenburg: Stundenlohn von zwei Euro ist sittenwidrig

Eine Entlohnung von gerade mal zwei Euro pro Stunde für Hartz-IV-Empfänger ist sittenwidrig, urteilte jetzt ein Landesgericht. Ein Rechtsanwalt muss nun nachzahlen.

Arbeitgeber dürfen Hartz-IV-Empfängern nicht nur zwei Euro Stundenlohn zahlen. Auch wenn es um einen Hinzuverdienst gehe, sei eine so geringe Entlohnung schlicht sittenwidrig, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Ein Jobcenter hatte dagegen geklagt, dass ein Rechtsanwalt zwei Hartz-IV-Empfänger für 100 Euro im Monat als Bürohilfen beschäftigte, ihnen dabei aber so viel Arbeit aufbürdete, dass am Ende ein Stundenlohn von weniger als zwei Euro übrig blieb. Auch die Richter sahen darin Lohnwucher - samt einer „verwerflichen Gesinnung des Arbeitgebers“. Das Jobcenter verlangt nun Nachzahlung. Eine Revision am Bundesarbeitsgericht ist nicht möglich. (dpa)

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