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Laut einem aktuellen Gerichtsurteil darf eine Frau für den Polizeidienst nicht wegen eines Brustimplantats abgelehnt werden.

© imago/Steinach

Gerichtsurteil in Berlin: Polizei darf Bewerberin nicht wegen eines Brustimplantats ablehnen

Die Polizei wollte eine Bewerberin nicht einstellen. Begründgung: Ihr Brustimplantat bedeute ein gesundheitliches Risiko im Einsatz. Jetzt gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Nach sechs Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg entschieden, dass eine Bewerberin für die Polizei im mittleren Dienst nicht wegen ihrer Brustimplantate abgelehnt werden darf. Die Behörde hatte argumentiert, dass die Frau ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden könne, wenn durch Gewalteinwirkung die Implantate beschädigt würden. Die Polizei führte zudem Materialermüdung als weiteres Risiko an. Das Oberverwaltungsgericht t holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Danach seien "die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt".

Die Frau hatte sich im Jahr 2012 für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben. Gegeben ihre Ablehnung hatte sie geklagt. Bereits 2014 hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgerichte bestätigt damit das Urteil in der ersten Instanz. Eine Revision ließ die Kammer jetzt nicht zu.

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