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Gerichtsurteil: Wohngeld für Wohlhabende

Wer bis zu 80 000 Euro Erspartes, aber nur geringe Einkünfte hat, kann Wohngeld bekommen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Von Fatina Keilani

Ein Kläger hatte auf Wohngeld geklagt, obwohl er 66 000 Euro in bar, Gesellschaftsanteile von mindestens 18 000 Euro, ein großes Grundstück und eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 187 000 Euro besitzt. Der Mann unterlag zwar vor Gericht. Die Richter setzten dabei jedoch 80 000 Euro als Grenze fest. Wer weniger hat, hat kein „erhebliches“ Vermögen im Sinne des Gesetzes und somit Aussicht auf Wohngeld.

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