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Berlin: Geschäfts-Abgabe

Nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt wird jetzt Grundsteuer für Toilettenhäuschen fällig

Ein Berliner Toilettenhäuschen beschäftigte jetzt den Bundesfinanzhof in München. Der Betreiber klagte gegen ein Berliner Finanzamt, das eine Grundsteuer auf die öffentliche Toilette erhob. Die Münchener Richter wiesen die Klage am Mittwoch allerdings ab, weil sie die Toilette als Gebäude bewerteten. Damit ist eine Grundsteuer fällig. Die Kriterien für ein Gebäude seien erfüllt, weil das Häuschen fest im Boden verankert sei und einen „über wenige Minuten hinausgehenden Aufenthalt“ erlaube, so die Richter.

Dennoch könnten die Berliner Finanzbehörden das Nachsehen haben. Der Finanzhof gab den Fall an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurück, das schon 1997 dafür zuständig war und jetzt eine Berechnunggrundlage für Toilettenhäuschen ähnlicher Bauart bestimmen soll. Danach könnte die Steuer geringer ausfallen als bisher, denn nach dem Urteil des Finanzhofes sind „Betriebsvorrichtungen“ wie etwa die Toilettenschüsseln oder die Reinigungstechnik jetzt von der zu versteuernden Fläche abzuziehen.

Diesen Steuerausfall wird das Land Berlin allerdings verkraften können. Das betreffende Toilettenhäuschen wurde gerade einmal mit einem niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr besteuert. Nähere Angaben zu dem im Ostteil der Stadt aufgestellten Gebäude wollte die Senatsverwaltung für Finanzen unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht machen. Die eventuellen Ausfälle würden sich nach einer Neuberechnung jedenfalls auf wenige Euro beschränken.

Das Urteil wird sich auch auf die Berliner Firma Wall auswirken, die 167 öffentlichen Toiletten in Berlin betreibt. Jede berechnet sich allerdings unterschiedlich, abhängig von Größe, Ausstattung und unterschieden nach Ost- und Westteil der Stadt. „Es ist ein aufwendiges Verfahren“, sagte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Wall wollte sich nicht weiter zu den Folgen für das Unternehmen äußern, „da der Bemessungswert noch nicht feststeht“, so eine Sprecherin des Unternehmens.

Dieser Wert wird am Finanzgericht in Cottbus auch nicht vor nächstem Jahr verhandelt, kündigte eine Sprecherin an. Und für den Betreiber der vor Gericht verhandelten Toilette ändert das Warten auch nichts. Sie steht schon seit 2001 nicht mehr.

Irritationen um eine Toilettensteuer gab es bereits im antiken Rom. Damals wurde in Gefäßen an Hauptstraßen Urin gesammelt, der unter anderem zur Ledergerbung verwendet wurde. Kaiser Vespasian (69 bis 79 n. Chr.) kam auf die Idee, diese Latrinen mit einer Steuer zu belegen, was seinem Sohn Titus anrüchig erschien. Die Vespasian zugeschriebene Antwort wurde zum geflügelten Wort: „Pecunia non olet – Geld stinkt nicht.“ Matthias Jekosch/Andreas Conrad

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