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Berlin: Geschasster BVG-Buschef erzielt Teilerfolg vor Gericht

Er soll der Sündenbock für die Busmisere der BVG in den vergangenen Jahren – mit einem Höhepunkt 2010 – sein: der inzwischen geschasste ehemalige Chef des Busbereichs, Johannes Müller. Mit rund einem Dutzend Kündigungen ist die BVG gegen ihn vorgegangen.

Er soll der Sündenbock für die Busmisere der BVG in den vergangenen Jahren – mit einem Höhepunkt 2010 – sein: der inzwischen geschasste ehemalige Chef des Busbereichs, Johannes Müller. Mit rund einem Dutzend Kündigungen ist die BVG gegen ihn vorgegangen. Mehrere Verfahren vor den Arbeitsgerichten hat Müller bereits gewonnen. Dass er eines Tages aber wieder zur BVG zurückkommt, hält auch Richter Martin Dreßler vom Landesarbeitsgericht für unwahrscheinlich, obwohl Müller am Freitag bei ihm erneut einen Teilerfolg erlangte.

Die ordentliche Kündigung als Buschef sei unwirksam, urteilte das Gericht. Dafür reichten die Vorwürfe der BVG, Müller habe Managementfehler gemacht, nicht aus. Wie bereits in einem anderen Verfahren gegen Müller sieht Dreßler auch weiter eine Mitschuld des damaligen Vorstands. Pikant dabei: Der damals verantwortliche BVG-Chef Andreas Sturmoski warf Müller hinaus – unmittelbar bevor Sturmowskis eigener Vertrag endete, der nicht verlängert worden war.

Allerdings löste das Landesarbeitsgericht den Direktoren-Vertrag Müllers gegen Zahlung einer Abfindung trotzdem auf, weil dies bei leitenden Angestellten möglich sei. Müller erhält 45 000 Euro.

Trotzdem ist der als Direktor geschasste Müller rechtlich weiter ein BVGer, den er hat noch einen gültigen Vertrag als Angestellter, der während seiner Direktorenzeit nur ruhte. Auch hier hat die BVG Kündigungsverfahren eingeleitet, die noch nicht entschieden sind. Den Vorschlag Dreßlers, einen Vergleich zu schließen und auch hier gegen Zahlung einer Abfindung auf den Arbeitsplatz zu verzichten, lehnte Müller ab.

Trotz der vielen Prozesse wurde aber immer noch nicht geklärt, wer nun wirklich die einstige Busmisere zu verantworten hat. Klaus Kurpjuweit

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