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Kita-Kinder im Kochbus. Geschwister bekommen Ermäßigung bei der Kita-Gebühr.

© Doris Spiekermann-Klaas

Geschwisterbonus in Berlin: Das zweite Kind bringt bares Geld - wenn man es weiß

Die Kita-Gebühr reduziert sich, wenn Bruder oder Schwester dazukommen. Wer das nicht weiß und zuviel zahlt, bekommt das Geld nicht zurück.

Zu viel Geld gezahlt – weil sie von einer Entlastung für Familien gar nichts wusste. So geht es der Berlinerin Daniela Winne, und womöglich nicht nur ihr. Im August vergangenen Jahres kam der zweite Sohn der 34-Jährigen zur Welt. Der erste war damals knapp zwei Jahre alt und ging seit fast einem Jahr in die Kita. Nach der Geburt des zweiten Kindes hätten Winne und ihr Mann für den Älteren weniger Kitagebühren zahlen müssen – wegen des Geschwisterbonus. „Das wusste ich damals aber nicht“, sagt Winne. Deshalb zahlten sie neun Monate lang zu viel: 93 Euro im Monat, 837 Euro insgesamt.

Als sie den Kitagutschein für das zweite Kind beantragten, informierte die Sachbearbeiterin sie über den Geschwisterbonus. Winne versuchte, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen. Keine Chance. Das Jugendamt berief sich auf das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG): Zu viel gezahlte Beträge werden nicht erstattet.

Das Verwaltungsgericht weist entsprechende Klagen ab

„Eigentlich sollen mit dem Bonus Familien doch entlastet werden. Ich verstehe nicht, warum man das Geld dann nicht erstattet bekommt“, sagt Winne. Andere Eltern hatten in vergleichbaren Fällen geklagt, das Verwaltungsgericht hat die Klagen aber als unbegründet abgewiesen. „Weil es nichts bringt, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, haben wir uns dagegen entschieden“, sagt Winne.

Nele Trenner, Rechtsanwältin für Kitarecht, sagt: „Die Regelung benachteiligt die Eltern unangemessen. Der Staat weiß doch, dass die Mutter zwei Kinder hat. Warum kann das Jugendamt nicht darauf zurückgreifen?“ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beruft sich auf Datenschutz. Es sei nicht zulässig, dass eine Behörde die andere automatisch über die Geburt eines Kindes informiere, schreibt ein Sprecher. Im Einzelfall sei es möglich, Widerspruch einzulegen und die zu viel gezahlten Beiträge zurückzubekommen. Zum Beispiel nach einer besonders schwierigen Geburt, bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung oder wenn das Jugendamt den Eltern missverständliche Informationen gegeben hat.

Auch Daniela Winne hat schriftlich Widerspruch eingelegt, wurde aber abgewiesen. In spätestens zwei Jahren wird sich das Thema für alle Berliner Eltern erledigt haben: Ab August 2018 wird die Kita für alle kostenfrei, Eltern zahlen nur noch für das Essen.

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