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Berlin: Gesetz zu Niedrigmieten fällt durch

Unternehmen prüfen Verfassungsklage

Berlin - Wohnungsunternehmen rechnen nicht damit, dass das neue Wohnraumgesetz des Senats ein Erfolg wird – einige prüfen sogar eine Verfassungsklage. „Das Gesetz ist einseitig gestrickt und bietet zu wenig Anreize für Eigentümer von Sozialwohnungen“, sagte die für Berlin zuständige Geschäftsführerin des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen Hiltrud Sprungala am Mittwoch, einen Tag nach Vorstellung der Ausführungsvorschriften zu dem im Juli verabschiedeten Gesetz. Wie berichtet, bietet der Senat Eigentümern ehemals staatlich subventionierter Sozialwohnungen eine vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Darlehen an, will dafür aber nur die Hälfte der so entschuldeten Immobilien von Kappungsgrenzen und Bindungsrechten befreien.

„Unser Verband hat die Verwaltungsvorschrift zwar noch nicht in allen Details geprüft, einige Mitglieder haben aber schon angekündigt, dass sie das Angebot nicht annehmen können“, sagte Sprungala weiter. Außerdem „sind einige Regelungen des Gesetzes verfassungswidrig, da sie in Privateigentum eingreifen“, so die Verbandschefin.

Der Verband selbst kann nicht klagen, weil er keine Immobilien besitzt. Wolfgang Görlich dagegen schon – und er prüft rechtliche Schritte. Der Unternehmer hatte mehrere Dutzend Fonds mit Sozialimmobilien aufgelegt und besitzt heute noch einen geförderten Sozialbau im Samariterviertel. Das Wohraumgesetz sei eine „Enteignung“, so Görlich, weil es den Wert seiner Immobilie beschneide. Zurzeit bezahlten seine Mieter 7,60 Euro je Quadratmeter und Monat. Falls er sein Haus verkauft, muss der neue Eigentümer diesen Betrag gemäß Wohnraumgesetz auf die niedrigere Vergleichsmiete in Höhe von 6,60 Euro absenken. Der im Verkaufsfall geringere Mietertrag wirke sich wertmindernd auf den Marktwert des Hauses aus – eine Enteignung, findet Görlich.

Seiner Überzeugung nach werde kaum eine Firma das Angebot annehmen: „Die würden dadurch ihrer eigenen Gesellschaft wirtschaftlich schaden.“ Denn die Eigentümer von Sozialbauten seien während der Laufzeit der Förderdarlehen von Zinszahlungen befreit. Diesen geldwerten Vorteil verlieren die Firmen und müssen außerdem noch wegen der Begrenzung der Mietpreise auf Einnahmen verzichten. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen bezeichnete dagegen die Vorschriften zu dem Gesetz als „richtigen Schritt“. In welchem Umfang die Regelungen in Anspruch genommen werden, müssten die Prüfungen einzelner Objekte ergeben. ball

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