GESETZE: Hundehaufen kosten eigentlich 35 Euro Strafe
GENERELLESWas man nicht darf und was Verstöße theoretisch kosten, ist in den verschiedensten Gesetzen geregelt. Zusammengetragen wurden die einzelnen Vorschriften im „Verwarnungsgeldkatalog für nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“, der im Internet zu finden ist.
GENERELLES
Was man nicht darf und was Verstöße theoretisch kosten, ist in den verschiedensten Gesetzen geregelt. Zusammengetragen wurden die einzelnen Vorschriften im „Verwarnungsgeldkatalog für nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“, der im Internet zu finden ist. Die wichtigsten Regeln für Hundebesitzer finden sich hier.
SPEZIELLES
Tollwutverordnung:
- Hund ohne Halsband und Steuermarke herumlaufen lassen: 35 Euro
- Hund im tollwutgefährdeten Bezirk laufen lassen: 25 Euro
Hundegesetz:
- Hund ohne die vorgeschriebene Leine führen: 35 Euro
- Hund auf Spielplatz, Liegewiese oder in Badeanstalt mitnehmen: 35 Euro
- Gefährlichen Hund ohne vorgeschriebene Leine, Maulkorb, amtliche Plakette oder behördliche Bescheinigung führen: Personalienfeststellung und Bußgeld
Straßenreinigungsgesetz:
- „Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung der Verunreinigung öffentlichen Straßenlandes durch Hundefäkalien“: 35 Euro
Grünanlagengesetz:
- Hunde oder andere Haustiere frei laufen lassen, Mitnehmen auf Kinderspielplätze, Ballspielplätze, Liegewiesen, in Gewässern baden lassen: 35 Euro
- Nicht unverzügliches Beseitigen von Hundekot: 35 Euro
Naturschutzgesetz:
- Umherlaufenlassen unangeleinter Hunde in Landschaftsschutzgebieten außerhalb von Hundeauslaufgebieten: 35 Euro fk
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