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GESETZE: Hundehaufen kosten eigentlich 35 Euro Strafe

GENERELLESWas man nicht darf und was Verstöße theoretisch kosten, ist in den verschiedensten Gesetzen geregelt. Zusammengetragen wurden die einzelnen Vorschriften im „Verwarnungsgeldkatalog für nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“, der im Internet zu finden ist.

GENERELLES

Was man nicht darf und was Verstöße theoretisch kosten, ist in den verschiedensten Gesetzen geregelt. Zusammengetragen wurden die einzelnen Vorschriften im „Verwarnungsgeldkatalog für nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“, der im Internet zu finden ist. Die wichtigsten Regeln für Hundebesitzer finden sich hier.

SPEZIELLES

Tollwutverordnung:

- Hund ohne Halsband und Steuermarke herumlaufen lassen: 35 Euro

- Hund im tollwutgefährdeten Bezirk laufen lassen: 25 Euro

Hundegesetz:

- Hund ohne die vorgeschriebene Leine führen: 35 Euro

- Hund auf Spielplatz, Liegewiese oder in Badeanstalt mitnehmen: 35 Euro

- Gefährlichen Hund ohne vorgeschriebene Leine, Maulkorb, amtliche Plakette oder behördliche Bescheinigung führen: Personalienfeststellung und Bußgeld

Straßenreinigungsgesetz:

- „Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung der Verunreinigung öffentlichen Straßenlandes durch Hundefäkalien“: 35 Euro

Grünanlagengesetz:

- Hunde oder andere Haustiere frei laufen lassen, Mitnehmen auf Kinderspielplätze, Ballspielplätze, Liegewiesen, in Gewässern baden lassen: 35 Euro

- Nicht unverzügliches Beseitigen von Hundekot: 35 Euro

Naturschutzgesetz:

- Umherlaufenlassen unangeleinter Hunde in Landschaftsschutzgebieten außerhalb von Hundeauslaufgebieten: 35 Euro fk

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