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Süß oder giftig? Selbst kleinere Hunde, die herumtollen, können Kinder und Erwachsene verunsichern. Deshalb gilt auch in Parks die Leinenpflicht – die oft missachtet wird.

© ddp

Gesetzgebung: Hunde werden geduldet – solange sie friedlich sind

Seit einem Jahr gilt Maulkorbzwang bei der BVG. Ärger gibt es selten Und auch die Chippflicht und Platzverbote für Tiere haben sich bewährt.

Der freilaufende Rottweiler fiel ein Kind auf dem Gehweg an und verletzte es schwer: Diese Hundeattacke auf einen Sechsjährigen vor einigen Tagen in Köln hat auch in Berlin die Ängste vieler Menschen vor Hunden verstärkt, die unangeleint auf sie zulaufen. Zumal der Vorfall zeigt, dass nicht nur Kampfhunderassen gefährlich zubeißen können. In Berlin ist aus Sicht der Senatsgesundheitsverwaltung aber „schon viel geschehen, um Gefahren zu vermindern“. 2005 sei die Leinenpflicht ausgeweitet worden, vor einem Jahr dann, am 1. Januar 2010, traten verschärfte Auflagen und neue Verbote in Kraft. In Bussen und Bahnen müssen Hunde einen Maulkorb tragen, von einigen öffentlichen Plätzen wurden sie komplett verbannt. Außerdem muss jeder Berliner Hund einen Chip mit der Adresse seines Halters unter der Haut tragen. Wie haben sich diese Regelungen ausgewirkt?

Kampfhunde und Leinenpflicht. 2005 wurde das Hundegesetz überarbeitet. Seither müssen Kampfhunde wie Pitbulls oder Staffordshire Terrier gemeldet und einem Amtsveterinär vorgeführt werden, sie dürfen nur angeleint und mit Maulkorb unterwegs sein, und ihre Halter müssen „Sachkunde“ nachweisen – also den Besuch einer Hundeschule mitsamt Tier. Trotz dieser Auflagen hat sich die Zahl der Kampfhunde in Berlin von 2005 bis 2009 von 6000 auf mehr als 7600 erhöht. Die Gesamtzahl der gemeldeten Berliner Hunde nahm dagegen leicht ab. 2008 waren es 108 800, zwölf Monate später nur 105 200. Für 2010 liegt noch keine Hundestatistik vor.

Im Jahr 2009 wurden 27 Fälle gemeldet, bei denen Kampfhunde Menschen verletzten oder bedrohlich ansprangen. Schäferhunde, die wesentlich zahlreicher sind, griffen 79-mal an, Rottweiler 30-mal. Unterm Strich ging die Zahl der Hundeattacken aber um ein Drittel zurück. 2008 waren es 716 Fälle, 2009 noch 478. Aus Sicht des obersten Amtsveterinärs Torsten Nöldner ist dies auf die Kampfhundeauflagen zurückzuführen sowie auf die ausgeweitete Leinenpflicht. Seit 2005 müssen Hunde in stark frequentierten Einkaufsstraßen, auf Bahnhöfen oder Zuwegen zu Häusern angeleint sein. Das wird zwar von den Behörden wegen des Personalmangels kaum kontrolliert, generell seien aber viele Hundehalter durch die neuen Auflagen aufmerksamer geworden, meint Nöldner.

Maulkorbzwang in Bus und Bahn. Nicht jeder Fahrgast mit einem Pinscher ohne Maulkorb werde „gleich drangsaliert“, heißt es bei der BVG. „Busfahrer und Kontrolleure gehen mit Augenmaß vor.“ Wenn ein Fahrer „Oma Emma und ihren Hund“ kenne, sei er in der Regel kulant und bestehe nicht auf dem Beißschutz. Wer einen Hund ab Kniehöhe ohne Maulkorb mit sich führt, muss allerdings damit rechnen, dass er hin und wieder nicht mitkommt. Deshalb sollte man auf jeden Fall einen Beißschutz in der Tasche haben, raten Hundevereine. Bei BVG und S-Bahn heißt es, die meisten Halter größerer Hunde würden ihren Lieblingen unterwegs Maulkörbe anlegen. Tatsächlich gewinnt man aber einen anderen Eindruck. Und die meisten Fahrgäste scheinen das zu tolerieren. Der Maulkorberlass ist laut BVG „kein großes Konfliktthema“. Diskutiert wurde in Berlin über Maulkörbe übrigens schon vor 150 Jahren. 1863 erging eine Polizeiverordnung, nach der „jeder Hund auf öffentlichen Straßen mit einem Maulkorb versehen sein muss“. Rigide durchsetzbar war diese Auflage schon damals nicht.

Platzverbote für Hunde. Die Reaktionen waren heftig, als der Bezirk Pankow den Kollwitzplatz in Prenzlauer Berg ab 1. Januar 2010 für Hunde sperrte. Auch an der Leine darf man die Vierbeiner dort nicht mehr spazieren führen. Hundebesitzer schimpften, viele Anwohner begrüßten das Verbot. Inzwischen hat sich die Einschränkung laut Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) „bewährt“. Der Platz sei weitgehend hundefrei, obwohl das Ordnungsamt „gar nicht so oft“ kontrolliere. Nur 15 Hundehalter mussten 2010 35 Euro Bußgeld zahlen, weil sie mit Hund am Platz erwischt wurden.

Laut Kirchner hat die neue Regelung aber die „soziale Kontrolle“ am Platz verbessert. Wenn ihnen ein Hund über den Weg laufe, würden sich Anwohner selbstbewusster durchsetzen. Ähnlich hat sich die Situation am Boxhagener Platz, am Traveplatz und an der Weberwiese in Friedrichshain entwickelt. Dort sind Hunde in Teilbereichen gleichfalls verboten. Ordnungsamtschef Joachim Wenz möchte den Boxhagener Platz aber lieber komplett sperren. „Dann würde das Verbot bereitwilliger akzeptiert“, meint er.

Chippflicht. Ein Mikrochip, klein wie ein Reiskorn, wird dem Hund am Hals unter die Haut implantiert. Danach ist das Tier fälschungssicher zu identifizieren. Ein entlaufener Hund kann schneller zurückgebracht werden. Es lassen sich aber auch Halter ermitteln, die sich von ihrem Tier abgesetzt haben, nachdem dieses zugebissen hat. Jeder Tierarzt kann mit einer Sonde den Chip lesen. Dessen jeweilige Nummer ist bei einem der drei deutschen Tierregister gespeichert. Über die Nummer kommt man an die Daten des Halters heran. Seit 2010 müssen alle Hunde gechipt und haftpflichtversichert sein. Nach einer Umfrage des Tagesspiegels bei Tierärzten geschieht dies in der Regel. Fast alle Hundehalter seien aufgeschlossen, heißt es. Schon alleine, damit ihr Hund im Notfall gefunden wird.

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